Volker Spiegel
Sand im
Getriebe
Jäger der Schwarzen Schafe
VMV
Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
Ein Weg wird zur Straße,
wenn ihn viele gehen.
Unrecht wird
nicht zu Recht,
nur weil es
viele tun.
Allein kann niemand
die Welt
verändern,
aber
jeder kann mithelfen,
und sie dort, wo er steht,
ein wenig
menschlicher machen
VMV
Verband
marktorientierter Verbraucher e.V.
Böse
Zungen behaupten, die Deutsche Assekuranz bedürfe heute mehr denn je den
weniger intelligenten Verbraucher, um in der gewohnten Art überhaupt noch
überleben zu können.
Der
Verbraucher, der nicht bereit und in der Lage ist, sich selbst zu informieren
und mitzurechnen, wird teilweise mit weit überhöhten Beiträgen über den Tisch
gezogen und mehr oder weniger gekonnt ausgenommen.
Damit
wird die Assekuranz – zumindest aus Sicht kritischer Verbraucher – zu einer
gewaltigen Geldvernichtungsmaschine, die alles und jeden, der sich ihr in den
Weg stellt, platt macht oder es zumindest versucht.
Es
mag für Ihre Ohren vielleicht bitter klingen, aber es ist die Wahrheit, mit der
Sie als Versicherungsmakler in der Vergangenheit wahrscheinlich auch schon mehr
als einmal konfrontiert wurden.
Einige
Gesellschaften mit durchaus bekannten Namen sind ständig bemüht, die Wahrheit
dieser Aussagen immer wieder unter Beweis zu stellen.
Man
könnte sogar anmerken, manche von ihnen haben es in die Kunst der Ausbeutung
ahnungsloser und gutgläubiger Verbraucher zu einer wahren Meisterschaft gebracht.
Sie
könnten auch sagen, es ist – solange gewisse Mindestspielregeln eingehalten
werden - nicht
verboten, von der Dummheit der Mitmenschen hervorragend zu leben. Aber das ist
dann vielleicht doch etwas zu spitz formuliert.
Dabei
tun die Gesellschaften nicht einmal etwas Ungesetzliches, und ein schlechtes
Gewissen haben die meisten Vorstände ohnehin nicht.
Schließlich
haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit, und, wir sind sogar noch stolz
darauf.
Das
bedeutet im Klartext:
Der
VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht,
Die
Aufgabe, die wir uns vorgenommen und die Ziele, die wir uns gesetzt haben, sind
mit Sicherheit nicht einfach zu erreichen, denn wir haben es mit mächtigen
Gegnern zu tun, die , wenn es darum geht, ihre Gewinne zu sichern, vor nichts
zurückschrecken.
Wenn
Sie wollen, können Sie bei uns mitmachen.
Aber
lesen Sie erst einmal weiter, damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können.
Lage
Der
Durchschnittshaushalt in Deutschland hat sieben Versicherungsverträge, die er
bei vier verschiedenen Gesellschaften beziehungsweise deren Vertretern
abgeschlossen hat.
Kommt
ein Hund dazu, werden es acht Verträge und ein weiterer Vertreter wird
versuchen, seinen Rüssel in den Trog zu stecken, um wenigstens ein möglichst
großes Stück von dem zu verteilenden Kuchen abzubekommen, der für alle, die
satt werden wollen, ohnehin nicht reichen wird.
Ein
vollkommen unübersichtlicher Markt mit Beitragsunterschieden von teilweise sogar
mehreren hundert Prozent bei durchaus vergleichbaren Leistungen tut ein Übriges
und sorgt für völlige Verwirrung.
Die
meisten Verbraucher sind überfordert und geben auf.
Die
Folge:
Wenn
ein Versicherungsmakler – wie Sie zum Beispiel - einen solchen Kuchen von
seinem Mandanten übernehmen will, hat er keine andere Wahl.
Er
muss erst einmal gründlich Ordnung schaffen
Es
bleibt ihm zwangsläufig nichts anderes übrig, als vier oder fünf Vertretern unterschiedlicher
Gesellschaften den Stuhl vor die Tür zu setzen und diese möglichst einbruchsicher
zu verrammeln.
Wenn
er selbst überleben will, muss er das auch noch möglichst schnell tun, damit er
endlich in Ruhe für seine Mandanten arbeiten kann. An diesem Punkt wird er wohl
oder übel eine grundlegende Entscheidung treffen müssen.
Er
muss sich darüber klar werden
·
was
er will,
·
welchen
Weg er einschlagen will und
·
welche Mittel er einzusetzen bereit
ist.
Wenn
er zu denen gehört, die immer Angst haben, sich irgendwo unbeliebt zu machen,
und nie jemandem auf die Füße treten wollen, wird er es mit Sicherheit schwer haben.
Er wird sehr viel Zeit brauchen, bis er auch nur zu halbwegs brauchbaren
Ergebnissen kommen wird.
Natürlich
können Sie immer zu allen Gesellschaften und ihren Sachbearbeitern lieb und
nett sein. Sie können brav abwarten und die bestehenden Verträge erst zu den
jeweiligen Ablaufdaten kündigen, um sie erst dann durch günstigere neue Verträge
ersetzen.
Allerdings
würde Ihre Gutmütigkeit von den meisten Gesellschaften sehr schnell als
Schwäche ausgelegt werden. Wahrscheinlich würde man Ihnen sogar unterstellen,
dass Sie die Regeln des Spiels ohne Regeln nicht oder zumindest noch nicht richtig
beherrschen.
Wenn
Sie allerdings Mut haben und sich nicht scheuen, sich zumindest bei einigen
Gesellschaften und deren Mitarbeitern unbeliebt zu machen, können Sie natürlich
auch den harten Weg einschlagen. Dann werden Sie – schon im Interesse Ihrer
Mandanten – jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um die Verträge - auch vor
dem eigentlichen Ablaufdatum - mehr oder weniger elegant zu beenden.
Ganz
legal natürlich, ganz legal, denn einen anderen Weg würde ich einem Profi wie
Ihnen nie vorschlagen.
Mit
falschen Schadensanzeigen arbeiten doch ohnehin nur Amateure.
Nur
um einen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen zu können, wagen sich immer
noch hungrige Vertreter auch schon mal auf teilweise sehr dünnes Eis und wundern
sich, dass sie irgendwann einbrechen.
Was
müssen die Jungs für einen Hunger haben!
Sie
übersehen in ihrem blinden Eifer völlig, dass sie sich gleichzeitig auch in die
Hand ihrer Mandanten begeben, die den Fehltritt bei passender oder auch
unpassender Gelegenheit gnadenlos ausnützen können und oft genug auch ausnützen
werden.
Ich
habe Fälle erlebt, da wurden Vertreter noch nach Jahren von ihren eigenen
Kunden, denen sie einmal „geholfen“ hatten, hemmungslos erpresst.
Eine
frisierte Schadenanzeige wurde richtig teuer.
Für
den Profi, und als Profi möchte ich Sie einstufen, gibt es genug viel
elegantere Möglichkeiten, die eine oder andere Gesellschaft mit „etwas gutem
Zureden“ dazu zu bringen, dass sie mehr oder weniger freiwillig auf ihre Verträge
verzichten und Ihnen das Feld – meistens sogar kampflos – überlassen.
Sie
werden sehen, gut zureden hilft immer.
Besonders
wenn Sie ein paar schlagkräftige Argumente in der Hinterhand haben, werden Sie
gewinnen.
Zugegeben,
die Argumente, die Sie vorbringen, werden mit Sicherheit nicht allen Leuten
gefallen, aber das müssen sie ja auch nicht. Hauptsache die Argumente reichen
aus, um Ihre Gegenseite zum Nachgeben zu bringen.
Der
Zweck heiligt bekanntlich die Mittel.
Sehen
wir uns die verschiedenen Möglichkeiten, die zum Ziel führen, doch einfach
einmal an!
Danach
können Sie immer noch entscheiden,
Zunächst
einmal sollten Sie alle Hemmungen über Bord werfen.
Haben
Sie Hemmungen?
Ich
hoffe nicht!
Warum
sollte ein Versicherungsmakler – wie Sie zum Beispiel – Rücksicht auf die
Interessen eines Versicherungsunternehmens nehmen, das sich – aus welchen
Gründen auch immer – weigert, mit ihm oder vielleicht auch ganz allgemein mit
Versicherungsmaklern zusammen zu arbeiten?
Die
Verweigerung einiger Gesellschaften, mit Maklern Courtagevereinbarungen zu
treffen, liegt mit Sicherheit nicht im Interesse der Gemeinschaft aller
Verbraucher, denen nur mit einem transparenten Markt mit vergleichbaren
Leistungen geholfen werden könnte.
Die
Verweigerung dieser Gesellschaften ist zugleich eine
Kriegserklärung, besser gesagt sogar eine doppelte Kriegserklärung
Die
Vorstände der betroffenen Gesellschaften werden diese Auffassung sicherlich
nicht teilen, aber die haben ja auch nicht – wie Sie als Versicherungsmakler –
die Interessen der Verbraucher zu vertreten.
Deshalb
müssen Sie sich kaum Vorwürfe machen, wenn es schon mal zu Reibereien mit den
Gesellschaften kommt, denn Sie, Sie haben den Krieg nicht begonnen.
Dieser
Krieg wurde Ihnen aufgezwungen.
Dieser
sinnlose Kleinkrieg sollte – schon im Interesse der Verbraucher – möglichst
schnell beendet werden, denn er kostet mehr Geld, als unsere Gesellschaft es
sich leisten kann, für solchen Unfug auszugeben.
Letzter
Ausweg wäre eine gesetzliche Regelung, die alle Versicherer zwingen würde, mit
allen zugelassenen Versicherungsmaklern zusammenzuarbeiten.
Obwohl
sicherlich richtig und vernünftig, werden wir auf diese vernünftige Lösung wohl
noch sehr lange warten müssen. Zu groß und zu mächtig ist die Lobby der Versicherer.
Da
spielen ein paar Millionen Euro mehr oder weniger, die ohnehin nur unbedarften Verbrauchern aus der Tasche gezogen werden, nun wirklich
keine Rolle.
Das
Ziel eines transparenten Versicherungsmarktes wird also noch eine Weile in
weite Ferne gerückt werden.
Gleichwohl
werden Sie als verantwortungsbewusste Versicherungsmakler diesen Krieg im
Interesse Ihrer Mandanten und natürlich auch im eigenen Interesse führen müssen,
wenn Sie sich nicht selbst untreu werden wollen.
Natürlich
können Sie auch weglaufen.
Vor
Ihrer Aufgabe.
Vor
Ihrer Verantwortung für Ihre Mandanten.
Vor
dem Druck der Gesellschaften.
Manche
Leute sind ihr ganzes Leben immer vor irgendetwas auf der Flucht.
Auch
vor sich selbst – oder hauptsächlich vor sich selbst.
Und
wie lange wollen Sie noch weglaufen?
Im
Kampf für die Rechte unserer Mandanten haben wir starke, wenn vielleicht auch
nicht immer ganz freiwilligen Partner, die über ihre Rolle in diesem Streit
alles Andere als glücklich sein dürften.
Aber
die Rechtsschutzversicherer werden kaum eine Möglichkeit haben, in derartigen
Streitfällen unseren Mandanten ihren Kostenschutz zu versagen.
Umgangsformen
Regel
Nummer 1: Bleiben Sie höflich.
Selbst
wenn Sie den einen oder anderen Vorstand der einen oder anderen Gesellschaft aufgrund
Ihrer längeren Erfahrung für einen ausgemachten Trottel halten, müssen Sie ihm die Wahrheit, selbst wenn Sie in der
Sache Recht haben sollten, ja nicht unbedingt ins Gesicht sagen – und auch
nicht schreiben, versteht sich.
Diese
Leute, die da ganz oben an den Schaltstellen der Macht sitzen, verdienen in der
Regel mehr Geld als Sie und außerdem sind sie auch noch nachtragend wie indische
Elefantenkühe.
Mit
Elefanten legt man sich nicht an.
Grundsätzlich
nicht.
Zumindest
nicht persönlich.
Vorstände
kommen gleich nach dem Lieben Gott. Mit unter sogar vor ihm.
Zumindest
in einigen Gesellschaften.
Die
Hauptaufgabe vieler Vorstände ist es, ihren Vorstandssessel zu verteidigen,
eine Aufgabe, die sie voll ausfüllt.
Vorstände
haben Visionen.
Vorstände
haben Visionen zu haben.
Jeder
Vorstand, der etwas auf sich hält, hat Visionen, aber nicht immer unbedingt
Ahnung, von dem, was er tut oder zumindest tun sollte.
Muss
er auch nicht.
Dafür
hat er seine Abteilungsleiter.
Mit
den Abteilungsleitern sollten Sie sich gut stellen. In vielen Unternehmen sind
sie oft die Einzigen, die noch wirklich Ahnung haben und wenigstens wissen,
wovon sie reden.
Lesen
und Schreiben können Sie bei den Abteilungsleitern in der Regel voraussetzen,
und im VVG kennen sie sich auch aus.
Damit
haben Sie als Versicherungsmakler im Gespräch mit den Abteilungsleitern
wenigstens schon mal eine gemeinsame Grundlage, auf der Sie bauen können.
Viele
Abteilungsleiter sind mit den Arbeitsabläufen in ihren Häusern keineswegs mehr
einverstanden, und so finden Sie, wenn Sie höflich bleiben, oft genug ein
offenes Ohr, um auch größere Probleme unbürokratisch aus der Welt zu schaffen.
Die
Abteilungsleiter haben in der Regel auch genug Erfahrung im Umgang mit
Versicherungsmaklern. Sie sind also durchaus in der Lage, den Ärger
einzuschätzen, den ihnen ein verärgerter Makler machen kann und sie werden zumindest
versuchen, ihn zu vermeiden!
Der
Umgang mit den Gruppenleitern – Neudeutsch heißen sie jetzt Teamleiter – kann
sich schwieriger gestalten, denn sie wissen leider nicht immer, was sie tun.
Teilweise
sind sie noch sehr jung und erst seit Kurzem auf ihren Posten. Da schießen sie
schon mal über ihr Ziel hinaus. Weil sie glauben, sie müssten sich unbedingt
profilieren, wagen sie sich mitunter auf sehr dünnes Eis, wundern sich dann
aber, wenn sie einbrechen.
„Wenn
mehr Makler mehr über ihre Rechte wüssten, könnten sie uns das Leben zur Hölle
machen“, sagte mir einmal ein Abteilungsleiter eines großen deutschen Versicherers
unter vier Augen.
Der
Mann hatte Recht.
Viele
Versicherungsmakler kennen nicht die Spielregeln oder sie haben – aus welchen
Gründen auch immer – Hemmungen, sich bei den Gesellschaften durchzusetzen.
Die
Gesellschaften ihrerseits nützen diese Schwächen gnadenlos aus. Sie sichern
sich Vorteile, die ihnen nicht zustehen, und sie werden sich diese Vorteile so
lange weiter sichern, wie sich die Makler von ihnen wie die Tanzbären an der
Nase herumführen lassen.
Ein
einzelner Makler, der es in Kauf nimmt, sich bei ein paar Gesellschaften
unbeliebt zu machen, kann mit seinen durchaus berechtigten Anliegen bereits
eine Menge Menschen im Unternehmen beschäftigen, und er hat keinen Grund, auf
irgendjemanden besondere Rücksicht zu nehmen.
Eine
berechtigte Vorstandsbeschwerde, die gleichzeitig in Kopie auch noch an den
Aufsichtsrat geht, oder Mitteilungen an das BaFin und den Ombudsmann
beschäftigen das Beschwerdemanagement für viele Stunden, denn sie müssen ja in
irgendeiner Weise beantwortet werden.
Wenn
ein paar tausend Makler diesen Weg einschlagen, können wir entweder ein paar
tausend Sachbearbeiter in Lohn und Brot bringen oder vielleicht doch die Gesellschaften
zu einem Umdenken im Umgang mit Versicherungsmaklern bewegen.
Wir
müssen es nur versuchen.
Ein
Weg wird zur Straße, wenn ihn viele gehen.
Wenn
wir es aber nicht wenigstens versuchen, werden wir es nie herausfinden.
Wir
brauchen Urteile, die bestimmte Sachverhalte eindeutig klären, aber wir werden
diese Urteile nur bekommen, wenn wir es auch tatsächlich auf eine Klage
ankommen lassen.
So
lange es noch Gesellschaften gibt, die ihre Mitarbeiter anweisen,
Maklervollmachten ungestraft zu ignorieren und die Korrespondenz, die nicht als
Einschreiben kommt, in den Papierkorb zu werfen, sind wir von einer Umsetzung
der allgemeinen Spielregeln noch weit entfernt.
Der
Ton, den die Jungs mitunter am Telefon anschlagen, ist im Umgang mit Maklern
nicht immer angemessen. Ganz offensichtlich sind sie eher den Umgang mit ihren
Ausschließlichkeitsvertretern gewöhnt und verkennen somit einige wichtige
Voraussetzungen:
Wir
sprechen nicht für uns sondern für unsere Mandanten.
Als
Versicherungsmakler, der seine Rechte kennt, haben Sie keinen Grund, vor
irgendjemandem zurückzustecken oder sich gar einschüchtern zu lassen.
Brechen
Sie ein hoffnungsloses Gespräch ab!
Ihre
Zeit ist viel zu kostbar, um sie an dumme Menschen zu verschwenden.
Steht
auf der Rückseite meiner Visitenkarte.
Verlangen
Sie jemanden, der Lesen und Schreiben kann!
Lassen
Sie sich mit dem Abteilungsleiter verbinden und beenden Sie das Trauerspiel mit
dem Gruppenleiter.
Die
Sachbearbeiter von heute sind auch nicht mehr das, was sie früher einmal waren.
In
den Call-Centern sitzen sie inzwischen zu tausenden und nehmen sich
fürchterlich wichtig.
Berlin,
Hamburg, München.
Wer
gerade frei ist, geht dran.
Ans
Telefon.
Fachwissen
wird durch Arroganz ersetzt.
Viele
Sachbearbeiter schaffen es gerade noch, ein paar Textbausteine – falsch
natürlich – zusammenzusetzen.
Rechtschreibung
ist Glücksache, und Glück ist selten.
Mein
Rekord steht bei 12 Fehlern in 8 Zeilen.
Mitunter
muss man schon froh sein, wenn die Sachbearbeiter wenigstens halbwegs verständliches
Deutsch sprechen können.
Sie
können aber auch Glück haben.
Dann
stoßen Sie auf einen Sachbearbeiter, der ausnahmsweise sogar einmal weiß, wovon
er redet.
Der
gibt Ihnen dann – weil ihm der Vorgang bereits peinlich ist, offen zu, dass
alles falsch gelaufen ist und von Grund auf geändert werden muss.
Er
verspricht, alles Notwendige zu veranlassen, und dann, dann können Sie nur noch
hoffen, dass er die Angelegenheit auch tatsächlich erledigt.
Wenn
Sie den netten Menschen noch einmal sprechen wollen, landen Sie erneut in einem
Call-Center.
Irgendwo
in Deutschland.
Berlin
– Hamburg – Leipzig.
Wer
gerade frei ist, geht dran.
Das
Spiel beginnt von neuem.
Vorsicht
ist im Umgang mit den Mitarbeitern der Schadenabteilungen – den Schädlingen –
immer angeraten.
Kein
Versicherer zahlt freiwillig mehr als er muss, und auch das, was sie müssen,
tun sie nicht immer freiwillig.
Schon
aus diesem Grunde finden Sie in den Schadenabteilungen der großen
Gesellschaften in der Regel die besten Leute.
Sie verstehen ihr Geschäft, weil sie ihren
Beruf von der Pike an gelernt haben, und sie beherrschen auch das VVG gut
genug, um jede sich bietende Möglichkeit einer Ablehnung herauszufinden oder
die Schadenzahlungen wenigstens herabzusetzen.
Schließlich
ist es doch weitaus wichtiger, zu wissen, wie man den Schaden eines Kunden
richtig und juristisch einwandfrei ablehnt, als zu wissen, wie man einen Kunden
richtig versichert.
Wenn
Sie sich mit den Schädlingen anlegen wollen, müssen Sie gut sein.
Oder
besser!
Und
Sie dürfen genau wie die Schadensachbearbeiter keine Hemmungen haben, eine
Angelegenheit auch einmal vor Gericht auszutragen.
Natürlich
nur im Interesse Ihrer Mandanten.
Grundregeln
Behaupten Sie nie etwas,
was
Sie nicht beweisen können!
Behaupten Sie nie etwas,
was
Sie nicht beweisen wollen!
Stellen Sie nie Forderungen,
die
Sie nicht durchsetzen können!
Stellen Sie nie Forderungen,
die
Sie nicht durchsetzen wollen!
Drohen Sie nicht,
wenn
Sie Ihre Drohung nicht wahr machen können!
Drohen Sie nicht,
wenn
Sie Ihre Drohung nicht wahr machen wollen!
Konversation
Haben
Sie ein eigenes VVG?
Ein
eigenes Versicherungsvertragsgesetz.
Nein?
Gut!
Hervorragend!
Dann
haben wir wenigstens schon eine gemeinsame Grundlage, auf der wir aufbauen können.
Und,
lesen Sie auch ab und zu darin?
Haben
Sie in Ihrem Unternehmen auch Mitarbeiter, die lesen und schreiben können?
Sie
können es offenbar nicht. Sonst hätten Sie mir nicht diesen Brief vom …....
geschickt.
Es
war nett mit Ihnen zu plaudern.
Aber
jetzt geben Sie mir jemanden, der wenigstens weiß, wovon er redet!
Sie
können es offenbar nicht. Sonst hätten Sie mir nicht diese unqualifizierte
Antwort gegeben.
Wer
ist Ihr Abteilungsleiter?
Pause
Nein!
Ich
will nicht Ihren Teamleiter sprechen.
Ich
habe Sie nach dem Namen Ihres Abteilungsleiters gefragt.
Rede
ich eigentlich kein Deutsch?
Ihr
Abteilungsleiter ist nicht zu sprechen? Und seine Durchwahl dürfen Sie mir auch
nicht geben.
Gut,
dann werde ich Ihren Vorstand anrufen.
Ich
werde ihm sagen, dass sein Abteilungsleiter für Makler nicht zu sprechen ist.
Mal
sehen, was der wohl dazu meint.
Meine
Zeit ist viel zu teuer, um sie an dumme Menschen zu verschwenden.
Der
Spruch steht sogar auf der Rückseite meiner Visitenkarte, und er gilt in
gleicher Weise für Kunden und Mitarbeiter von Gesellschaften.
Zugegeben,
mit einer solchen Konversation machen Sie sich bei einigen Gesellschaften zwar
nicht unbedingt Freunde, aber Sie können sicher sein, dass dieser Sachbearbeiter
Sie in Erinnerung behalten wird.
Ein
bisschen Professionalität in der Konversation kann nicht schaden.
Wenn
Sie sich erst einmal entschlossen haben, sich bei der einen oder anderen
Gesellschaft unbeliebt zu machen und auch nicht davor zurückschrecken, auch mal
einem Vorstand auf die Füße zu treten, müssen Sie nur noch lernen, Ihre Rolle
überzeugend zu spielen.
Da
kann es nicht schaden, wenn Sie den einen oder anderen überzeugenden Spruch auf
Lager haben.
Schließlich
wollen Sie doch einen bleibenden Eindruck hinterlassen, und dafür ist es notwendig,
dass Ihnen die Sätze geläufig über die Lippen kommen.
Jeder
muss den Eindruck haben, dass Sie wissen, wovon Sie reden.
Jeder
Schauspieler lernt seine Rolle und auch ein Komiker bereitet sich auf seine
Gags vor.
Verlassen
Sie sich nicht auf Ihre Schlagfertigkeit!
Sie
mögen gut sein, aber wenn Sie Ihre Rolle lernen, werden Sie noch besser sein,
und Ihre Erfolgsquote wird steigen.
Ein
Profi wie Sie sollte nichts dem Zufall überlassen.
Wenn
Sie einen Mandanten überzeugen wollen, schaffen Sie das am besten, wenn Sie zur
rechten Zeit gekonnt die richtigen Emotionen ansprechen.
Warum
Warum lesen Sie mein Buch?
Was wollen Sie?
Wollen Sie zum Spaß spielen oder
wollen Sie gewinnen?
Sie wollen gewinnen?
Gut!
Dann lernen Sie die Regeln,
nach denen dieses Spiel ohne Regeln
gespielt wird.
Arbeitsersparnis
Vor
einiger Zeit ließ ich durch mein Büro bei einem Versicherer eine
Policenzweitschrift für unsere Unterlagen anfordern.
Ein
alltäglicher Vorgang, wie er in jedem Büro immer wieder anfällt.
Nach
ein paar Tagen erhielt ich ein höfliches Formschreiben:
Die
Gesellschaft würde schon lange keine Zweitschriften mehr ausstellen. Im Übrigen
hätten wir ja die Möglichkeit, uns Kopien aus den Unterlagen unseres Mandanten
zu erstellen.
Das
konnte alles nicht wahr sein.
Ich
ließ meine Büroleiterin anrufen. Sie bekam die gleiche abschlägige Antwort.
Mir
platzte der Kragen.
Ich
entschloss mich, selbst anzurufen. Aus lieber Gewohnheit ließ ich mir gleich
die Abteilungsleiterin geben.
Das
spart Zeit.
Aufgrund
meiner Lieblingsfrage, ob ihr Haus über ein eigenes VVG verfüge, wurde sie
vorsichtig, räumte aber ein, dass sie ab und zu sogar darin lesen würde.
„Dann
ist Ihnen doch sicher auch der § ... VVG geläufig“. fragte
ich höflich.
„Dort
können Sie nachlesen, dass Sie jederzeit verpflichtet sind, für den
Versicherungsnehmer – wohlgemerkt auf dessen Kosten – eine Zweitschrift des
Versicherungsscheines zu erstellen.
Von
diesem Recht, eine Policenzweitschrift anzufordern, haben wir als
Versicherungsmakler im Auftrag unseres Mandanten Gebrauch gemacht.
Unser
Maklerauftrag muss Ihnen bereits vorliegen.
Die
Kosten dürfen Sie mir gerne aufgeben.“
Ich
erntete ein fröhliches Lachen.
„Endlich
mal jemand, der Ahnung hat.
Selbstverständlich
erhalten Sie Ihre Zweitschrift.
Sogar
kostenlos.
Aber,
ob Sie es glauben oder nicht, 95 Prozent unserer Anfragen erledigen wir mit diesem
Formschreiben.“
Über
so viel Chuzpe konnte ich nur noch lächeln.
Nach
zwei Tagen hatte ich alle angeforderten Unterlagen auf meinem Tisch und musste
sie noch nicht einmal bezahlen.
Im
Grunde genommen hatte die gute Frau, mit dem, was sie für ihre Abteilung angeordnet
hatte, sogar Recht, denn sie hatte nur versucht, das Leben für sich und ihre
Mitarbeiter etwas leichter zu machen.
Der
Versuch ist ja nicht strafbar.
Viel
zu viele Versicherungsmakler haben – leider – noch immer keine blasse Ahnung
von dem, was sie tun.
Zumindest
aber scheuen sie sich - aus welchen Gründen auch immer – einmal mit der Faust
auf den Tisch zu schlagen und der Sachbearbeiterin lautstark klar zu machen,
Viele
Makler sind selbst schuld, wenn sie verarscht werden und sie haben es nicht
besser verdient, wenn sie es sich auch noch gefallen lassen.
Ein
alltäglicher Fall
Martin
Müller ist stolzer Besitzer eines Einfamilienhauses, das er auch selbst mit
seiner Familie bewohnt.
Eigentlich
gehört die Hütte ja noch zum größten Teil seiner Bank, denn für seine Hypothek
muss er jeden Monat noch sehr viel Geld bezahlen.
Auf
gut Deutsch, Martin
Müller gehört zu den Leuten, die sehr genau rechnen müssen.
Wenn
sie mit dem Einkommen über die Runden kommen wollen, zählt für sie jeder Euro.
Solche
Leute kennen Sie mit Sicherheit auch.
Seine
Versicherungen hat Martin Müller alle bei der ZZZ abgeschlossen.
Schon
vor fünf Jahren.
Weil
er dem Vertreter der ZZZ blind vertraut, hat er zusätzlich zu seiner privaten
Haftpflicht auch noch eine - objektiv unnötige - Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen.
Die
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht wäre nötig, hatte der Vertreter der ZZZ
behauptet. Die habe jeder Hausbesitzer zu haben. Schließlich könne durch das
Haus irgendwann einmal irgendjemandem irgendetwas passieren und dann wolle er
doch kein Risiko eingehen.
Schließlich
würde er, Martin Müller, ja zu den Leuten gehören, bei denen im Schadenfall
etwas zu holen sei, hat er gesagt.
Das
klang irgendwie plausibel.
Martin
Müller hatte den Antrag selbstverständlich unterschrieben. Schließlich wollte
er ja nicht Haus und Hof aufs Spiel setzen, nur um vielleicht ein paar Euro im
Monat zu sparen.
Ein
Fall, wie Sie ihn zu tausenden in den Versicherungsordnern Ihrer Mandanten
finden. Wenn Sie die Ordner etwas genauer überprüfen, werden Sie erstaunliche
Fehler zu Tage fördern.
Kleinarbeit,
die sich für den Makler, der auf langfristigen Erfolg setzt, aber auszahlt.
Jetzt
stellt sich für Sie als Makler die Frage,
Ob
sich die Sache für Sie finanziell lohnt, ist Nebensache.
Für
den Jäger der Schwarzen Schafe ist es eine Sache des Prinzips, und für Ihre
Mandanten lohnt es sich immer.
Sie
kennen die Geschichte von den Seesternen?
Als ein junger Mann bei
Sonnenuntergang den Strand entlang ging, sah er vor sich einen alten Mann, der
Seesterne aufhob und ins Meer warf.
Nachdem er den alten Mann schließlich
eingeholt hatte, fragte er ihn, warum er das denn tue.
Die Antwort war, dass die
gestrandeten Seesterne sterben würden, wenn sie bis Sonnenaufgang hier liegen
bleiben.
"Aber der Strand ist viele,
viele Kilometer lang und tausende Seesterne liegen hier", erwiderte der
junge Mann.
"Was macht es also für einen
Unterschied, wenn Du Dich abmühst?"
Der alte Mann blickte auf den
Seestern in seiner Hand und warf ihn in die rettenden Wellen.
Dann meinte er: "Für diesen hier
macht es einen Unterschied!”
Allein kann niemand die Welt
verändern, aber jeder kann mithelfen, sie dort, wo er steht, ein wenig menschlicher
zu machen.
„Millionen Verbraucher werden über
den Tisch gezogen und mehr oder weniger gekonnt ausgenommen“, könnten Sie jetzt
fragen.
„Wo ist der Unterschied“?
Für den, dem Sie helfen, macht es
einen Unterschied.
Der
Sachverhalt als solcher ist zweifellos eindeutig.
Jetzt
sind Sie an der Reihe.
Als
Versicherungsmakler haben Sie die uneingeschränkte Pflicht übernommen, die
Interessen Ihres Mandanten gegenüber der ZZZ wahrzunehmen. Diese Interessen sollten
Sie auch bis zum Letzten konsequent und ohne Rücksicht auf den betroffenen Versicherer
durchführen.
Das
Ergebnis, das Sie letztlich für Ihren Mandanten erreichen wollen, darf also
nicht davon abhängen,
Doch
zurück zu Herrn Müller und seinem unnötigen Haftpflichtvertrag!
Wenn
Sie als Makler eine Aufhebung des überflüssigen Vertrags aufgrund des nicht
vorhandenen Risikos verlangen, wird sich dieser Forderung kein Versicherer
ernsthaft widersetzen.
Auf
stärkeren Widerstand werden Sie voraussichtlich stoßen, wenn Sie eine Aufhebung
des Vertrages bereits ab Beginn und eine Rückzahlung aller gezahlten Beiträge –
vielleicht auch noch mit einer angemessenen Verzinsung – verlangen.
Machen
Sie keine Kompromisse!
Kein
Versicherer würde es aber an dieser Stelle auf eine Klage ankommen lassen.
Lassen
Sie sich auf nichts ein!
Irgendein
Richter müsste irgendwann darüber entscheiden,
oder
Solchen
peinlichen Urteilen wird jeder Versicherer tunlichst aus dem Wege gehen, denn
sie könnten in der Öffentlichkeit weit mehr Aufsehen erregen, als es dem Image der
jeweiligen Gesellschaft zuträglich wäre.
Schließlich
gibt es auch Zeitungen, die über solche Urteile nur zu gerne berichten, und
auch im Fernsehen machen sich solche Sendungen für die betroffenen Gesellschaften
nicht unbedingt produktionsfördernd, wenn ihre Namen in aller Öffentlichkeit genannt
werden.
Wegen
einer Rückzahlung von ein paar hundert lumpigen Euro lässt sich kein
Versicherer eine solche Laus in den Pelz setzen.
Wenn
Sie aber richtig Mut haben und konsequent bleiben wollen, können Sie ganz beruhigt
auch noch einen Schritt weitergehen.
Und
damit kommen wir zum gemütlichen Teil.
Das
Schreiben an die Gesellschaft!
Auf
den folgenden Seiten finden Sie einen Textvorschlag, wie denn so ein munter
machender Brief aussehen könnte.
Wenn
Sie den Mut haben, ihn so zu schreiben, dürfen Sie ihn gerne verwenden.
Ob
Sie den Mut haben, den Brief in dieser Form umzusetzen, müssen Sie selbst entscheiden.
Aber, wenn Sie diese Texte in dieser Form einsetzen, weiß auch der letzte Sachbearbeiter,
Dann
haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen.
Natürlich
kann es vorkommen, dass die eine oder andere Gesellschaft es beim ersten Mal
austesten will, ob Sie es mit dem, was Sie sagen, auch tatsächlich ernst meinen.
Der
eine oder andere neugierige Sachbearbeiter wird vielleicht herauszufinden
versuchen, wie weit sie wirklich gehen und welche Konsequenzen Sie ziehen.
Irgendjemand
wird immer dumm genug sein und sich profilieren wollen.
Das
ist menschlich. Der Versuch ist schließlich nicht strafbar.
Warnung
Wenn
Sie dann aber auch nur einmal einen einzigen Schritt zurückgehen, haben Sie für
alle Zeiten verspielt.
Dann
wird es immer wieder irgendwer irgendwann darauf ankommen lassen, ob
Sie die schweren Geschütze nicht nur in Stellung bringen, sondern auch wirklich
einsetzen werden.
Sie
ersparen sich und allen Beteiligten eine Menge Arbeit und unnötige Schreiberei,
wenn Sie beim ersten Mal klar und deutlich zu erkennen geben, wohin Ihrer
Meinung nach die Reise gehen soll.
Sie
wollen
Auch
bei den Gesellschaften gibt es Leute, die mit den Begriffen Aufwand und Ertrag
sehr wohl etwas anfangen können.
Diese
Leute sind durchaus in der Lage, auch solche Entscheidungen ohne Emotionen zu
treffen und zu erkennen, wann sie das Spiel verloren haben.
Mit
einer Beschwerde beim BaFin können Sie jeder Gesellschaft eine Menge Arbeit
bereiten und Sie können sicher sein, dass man Sie in guter Erinnerung behalten
wird.
Wenn
die bei den Gesellschaften erst einmal wissen, dass Sie ernst machen, wird man
beim nächsten Mal wahrscheinlich viel vorsichtiger mit Ihnen umgehen. Schließlich
wird jede Beschwerde beim BaFin in einer Statistik erfasst und im Jahrbuch des
BaFin veröffentlicht.
Wenn
bei dem einen oder anderen Versicherer die Beschwerden sprunghaft steigen, wird
man in den Chefetagen ganz bestimmt gesprächsbereiter werden.
Stellen Sie nie
Forderungen, die Sie nicht durchsetzen können!
Stellen Sie nie
Forderungen, die Sie nicht durchsetzen wollen!
Hinweis
Unangenehme
Briefe haben die Eigenart, dass sie in großen Unternehmen schon mal verloren
gehen und dann für alle Zeit unauffindbar bleiben.
Wenn
Sie sicher sein wollen, dass Ihre Briefe auch wirklich dort ankommen, wo Sie
sie haben wollen, schicken Sie sie vorsichtshalber als Einschreiben.
Wenn
es sein muss, auch an den Vorstand. Mit Rückschein, versteht sich! Vorab als
FAX, um die Verwirrung vollständig zu machen.
Klarstellung
und Rückforderung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr.
Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der
Versicherungsschein-Nr.
____________
besteht
in Ihrem Hause eine Haftpflichtversicherung und unter der
Versicherungsschein-Nr.
____________
eine
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
Bei
beiden Verträgen sehen wir Handlungsbedarf.
Unserem
Mandanten gehört ein Einfamilienhaus, das er auch selbst mit seiner Familie
bewohnt.
Gleichwohl
wurde ihm am ______________ durch einen Mitarbeiter Ihres Hauses – aus welchen
Gründen auch immer – eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht verkauft.
Der
Antrag wurde am ______________ durch Ihr Haus policiert.
Die
Falschberatung ist somit nachgewiesen und steht außer Zweifel.
Die
Antwort auf die Frage,
ist
bestenfalls akademisch, aber für den Anspruch unseres Mandanten gegen Ihr
Unternehmen irrelevant.
Unser
Mandant hat auf jeden Fall aufgrund der Fehlberatung durch einen Mitarbeiter
Ihrer Gesellschaft mehr als nötig für seine Verträge bezahlt.
Es
steht auch außer Frage, dass jede Gesellschaft sich das Fehlverhalten ihrer
Vertreter anrechnen lassen muss.
Wir
schlagen Ihnen deshalb vor
Sollten
Sie diese Frist nicht einhalten, sind wir angewiesen, ohne weiteren
Schriftverkehr, einen Mahnbescheid zu beantragen.
Wenn
Sie jedoch Wert darauf legen sollten, diese Frage vorher durch ein Gericht
klären zu lassen, werden wir diesem Wunsch natürlich nicht entgegenstehen.
Auf
das Ergebnis sind wir gespannt.
Wir
gehen allerdings davon aus, dass die strafrechtliche Klärung des Sachverhalts
nicht unbedingt in Ihrem Interesse liegen dürfte, sondern, dass Sie – schon um
Aufsehen zu vermeiden - eher einer einvernehmlichen Lösung den Vorzug geben werden.
Deshalb
schlagen wir Ihnen vor, die ganze Angelegenheit – schon im Interesse unseres
Berufstandes – im gegenseitigen Einvernehmen natürlich - geräuschlos aus der
Welt zu schaffen.
Ein
solches Urteil könnte Staub aufwirbeln.
Sie
haben sicherlich Verständnis, dass das Vertrauensverhältnis, das zwischen
Versicherungsnehmer und Versicherer bzw. dessen Vertretern bestehen sollte,
durch das Verhalten Ihres Mitarbeiters nachhaltig gestört wurde.
Unter
diesen Umständen ist es unserem Mandanten nicht zumutbar, die übrigen Verträge,
die mit Ihrem Hause bestehen, weiter fortzuführen.
Aus
diesem Grunde möchten wir Sie bitten, auch die weiteren Verträge – jeweils zur
nächsten Beitragsfälligkeit – im gegenseitigen Einvernehmen auszuheben.
Soweit
Ihnen eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, so wird diese hiermit
ausdrücklich widerrufen
Die
Aufhebung der Verträge wollen Sie uns bitte schriftlich bestätigen. Ebenfalls
in einer Frist von 30 Tagen.
Sollte
Ihnen unser Vorschlag wider Erwarten nicht gefallen, steht es Ihnen frei
Hinweis:
Unser
Mandant wird seinen Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid damit
begründen, dass es für ihn unzumutbar ist, mit seinen Versicherungen bei einem
Unternehmen zu verbleiben, das nachweisbar Mitarbeiter beschäftigt, die
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte ausschließlich über unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht eine schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen. Gehen Sie bitte davon aus,
dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Unerledigte
Korrespondenz
Es
lebe das Chaos!
Die
Zentralisierung hat in den Hauptverwaltungen einiger Gesellschaften ein
regelrechtes Chaos ausgelöst. Bearbeitungsrückstände nicht mehr nur von ein
paar Tagen, sondern von Wochen und Monaten sind inzwischen bei vielen
Unternehmen die Regel und werden von den Mitarbeitern gerne als preiswerte
Entschuldigung für die verspätete Bearbeitung ins Feld geführt.
Mitarbeiter,
die sich in vielen Unternehmen auch innerlich schon lange nicht mehr für das,
was sie tun müssen zuständig fühlen, bitten nur noch – per Formbrief oder am
Telefon – um Verständnis.
Sie
haben auf gut Deutsch gesagt, die Schnauze voll.
Es
wäre falsch verstandene Kollegialität, wenn Sie sich darauf einlassen, denn die
Schuld liegt nicht bei den Mitarbeitern, sondern ganz eindeutig bei der
Unternehmensführung.
Tausende
Mitarbeiter, die jetzt fehlen, wurden aus Kostengründen durch fachfremde
Unternehmensberater wegrationalisiert. Der verbleibende Rest ist frustriert und
kann die anfallenden Arbeiten beim besten Willen nicht mehr schaffen.
Briefe
werden, wenn überhaupt, nur noch unvollständig beantwortet, weil sich niemand
mehr die Mühe macht, sie vor der Beantwortung bis zu Ende zu lesen.
Da
sind Sie als Makler mit Ihrer berechtigten Korrespondenz für viele Mitarbeiter schlicht
und ergreifend nur noch lästig.
Böse
Zungen behaupten, in einigen Unternehmen bestehe sogar die Anweisung,
Maklerkorrespondenz überhaupt nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie
ungelesen in den nächsten Papierkorb zu werfen.
Gute
Idee!
Manche
Dinge erledigen sich ja mitunter durch Liegenlassen.
Aber
leider nicht alle.
Wenn
also ausgerechnet Ihre Korrespondenz immer öfter liegen bleibt oder gar
unbeantwortet im Papierkorb landet, werden Sie – wenn Sie nicht untergehen
wollen - eine Entscheidung treffen müssen.
Nennen
wir es Notwehr!
Was
halten Sie davon, die Gesellschaften, die ihre Aufgaben – aus welchen Gründen
auch immer - nicht mehr so erfüllen können oder vielleicht auch nicht mehr so
erfüllen wollen, wie es für einen geordneten Geschäftsbetrieb notwendig wäre,
von ihrer Arbeit zu entlasten?
Wie?
Ganz einfach!
Nach
30 Tagen reißt Ihr Geduldsfaden.
Einigen
Leuten bei den Gesellschaften wird dieser Schritt wahrscheinlich zwar überhaupt
nicht gefallen, aber damit werden Sie wohl leben können.
Sie
müssen sich ja für dieses harsche Vorgehen nicht unbedingt die Gesellschaften
aussuchen, mit denen Sie täglich gut zusammenarbeiten.
Da
kann man das Gleiche auch netter sagen.
Probieren
Sie es also mit der Gesellschaft aus, die Sie am wenigsten mögen und die Ihnen
am meisten Ärger macht!
Man
wird Sie ganz bestimmt in guter Erinnerung behalten.
Versprochen!
Keine
Gesellschaft wird gesteigerten Wert darauf legen, sich von Ihnen in aller
Öffentlichkeit so elegant vorführen zu lassen.
Also
wird man es vorziehen, vorsichtshalber auf ein paar Versicherungsverträge zu
verzichten und die Verträge – im gegenseitigen Einvernehmen natürlich –
aufheben und sich nicht auf eine langwierige Auseinandersetzung – verbunden mit
einem gewaltigen Imageverlust – einlassen.
Unerledigte
Korrespondenz
Sehr
geehrte Damen und Herren,
manche
Angelegenheiten erledigen sich durch Liegenlassen. Aber leider nicht alle.
Mit
unserem Schreiben vom _________ , das wir zusammen mit
unserer Maklervollmacht vorsichtshalber noch einmal in Kopie beifügen, baten
wir um Übersendung folgender Unterlagen.
_____________________________
_____________________________
Leider
haben wir seitdem nichts von Ihnen gehört.
Aufgrund
Ihres für uns unverständlichen Verhaltens müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Haus – zumindest
zurzeit – nicht in der Lage ist,
ordnungsgemäß und
zeitnah zu verwalten.
Das
möchten wir ändern, indem wir Sie von Ihrer täglichen Arbeit entlasten.
Sie
können nicht erwarten, dass unser Mandant bereit ist, derartige Wartezeiten in
der Bearbeitung als Entschuldigung zu akzeptieren, und wir sind es auch nicht.
Aus
diesem Grunde möchten wir Sie bitten, diesen und alle weiteren Verträge, die
für unseren Mandanten in Ihrem Hause geführt werden, jeweils zur nächsten
Beitragsfälligkeit - im gegenseitigen Einvernehmen, natürlich - aufzuheben.
Die
Aufhebung der Verträge wollen Sie uns bitte innerhalb einer Frist von 30 Tagen
bestätigen.
Sollte
Ihnen unser gut gemeinter Vorschlag aus welchen Gründen auch immer nicht
zusagen, lassen Sie es uns bitte wissen.
Dann
steht es Ihnen selbstverständlich frei,
Unser
Mandant wird seine Beitragszahlung - wie bereits erwähnt - zur nächsten
Beitragsfälligkeit einstellen.
Fairer
Weise möchten wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass unser Mandant gegen
einen möglichen Mahnbescheid
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte in Zukunft ausschließlich über unser
Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht einen schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte gegen Ihr Haus nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Schlechte
Schadenregulierung
Kein
Versicherer zahlt im Schadenfall mehr, als er muss.
Das
ist sein gutes Recht!
Muss
er auch nicht.
Sagen
Sie.
Aber
auch das, was sie zahlen müssen, zahlen viele Versicherer nicht immer ganz
freiwillig, sondern mitunter nur unter dem massiven Druck der Gerichte.
Diese
Erfahrung werden Sie in Ihrem Kundenkreis auch schon mehr als einmal gemacht
haben.
Sie
wissen, Kulanz ist nur ein schönes Märchen.
Dieses
Märchen wird vorwiegend den weniger intelligenten Verbrauchern von den
Vertretern der Ausschließlichkeitsorganisationen aufgetischt.
Wenn
die Prämien mal wieder zu hoch sind oder die Versicherungsbedingungen einfach
nicht stimmen wollen, muss das vage Versprechen der Kulanz und dem persönlichen
Service herhalten.
Um
den ins Stocken geratenen Abschluss vielleicht doch noch zu retten und die
Provision zu sichern, ist dem Vermittler, der ständig unter Druck steht, jedes
Mittel Recht.
Hört
man die Anwälte, dann wird das Regulierungsverhalten einiger Gesellschaften
immer schlechter.
Böse
Zungen behaupten, einige Gesellschaften wären zurzeit überhaupt nicht mehr in
der Lage, ihre Schäden bedingungsgemäß zu regulieren, ohne nicht sofort ihre Beiträge
anpassen zu müssen.
Da
könnte was dran sein.
Zu
viele Gesellschaften zahlen erst dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Sie sind wahre Meister in der Verschleppung von Verfahren, die sich teilweise
über Jahre hinziehen können.
Anspruchsteller
werden mit dieser teilweise menschenverachtenden Hinhaltetaktik systematisch
zermürbt. Sie sollen gefügig gemacht werden und einen preiswerten Vergleich
annehmen, bei dem sie teilweise doch nur noch ein besseres Trinkgeld bekommen.
Dabei
ist jedes Urteil, das gegen einen Versicherer zugunsten eines Verbrauchers gesprochen
wird, im Grunde genommen doch nur das unrühmliche Ende eines untauglichen
Versuchs, einen Anspruchsteller um seine berechtigen Ansprüche zu bringen.
Zugegeben,
dieser Satz ist vielleicht ein bisschen spitz formuliert, aber er trifft den
berühmten Nagel irgendwie auf den Kopf.
Das
Risiko, das die Versicherer durch einen zweifelhaften Prozess eingehen, geht
gegen Null.
Sie
wissen sehr genau, dass die meisten Anspruchsteller – selbst wenn sie eine
Rechtsschutzversicherung haben - aus den verschiedensten Gründen den schier
endlosen Weg durch die Instanzen scheuen.
Viele
Anspruchsteller geben sich lieber mit dem Wenigen zufrieden, was ihnen die
Gesellschaften mehr oder weniger freiwillig anbieten.
Dieses
teilweise schon menschenverachtende Regulierungsverhalten einiger
Gesellschaften ließe sich nur ändern, wenn sich mehr Makler die Mühe machen
würden, im Interesse ihrer Mandanten mehr oder zumindest etwas gegen diese
Gesellschaften zu unternehmen.
Die
Makler müssten nur lernen, den Begriff des nachhaltig gestörten
Vertrauensverhältnisses als Mehrzweckwaffe gegen die Unternehmen einzusetzen,
die glauben, sich ihrer Leistungsverpflichtung so bequem durch juristische Spitzfindigkeiten
entziehen zu können.
Die
Argumentation für Sie als Makler gegenüber Ihren Mandanten ist denkbar einfach,
aber wirkungsvoll.
Wecken
Sie Emotionen!
Wenn
Ihr Mandant auch nur halbwegs intelligent ist, wird er das mit Sicherheit nicht
wollen. Dann haben Sie freie Hand. Freie Hand, um seine Verträge einen nach dem
anderen – im gegenseitigen Einvernehmen natürlich - vorzeitig zu beenden.
Zugegeben,
die Forderung nach vorzeitiger Aufhebung der weiteren Versicherungsverträge
Ihres Mandanten mag vielleicht nicht immer ganz VVG-konform sein, aber das haben
Sie ja wahrscheinlich auch nicht erwartet.
So
viel steht fest, keine Gesellschaft wird gesteigerten Wert darauf legen, ihr
Regulierungsverhalten in aller Öffentlichkeit vor Gericht diskutieren zu
lassen.
Mitunter
muss eben auch der Makler – und damit sind Sie gemeint – schon mal in die große
Trickkiste greifen. Schon um im Interesse seines Mandanten das Unmögliche möglich
zu machen, darf auch er nicht unbedingt zimperlich sein.
Der
Weg ist im Grunde genommen einfach:
Jetzt
liegt die Entscheidung allein bei der Gesellschaft.
Wenn
sie Geld haben will, wird sie wohl oder übel klagen müssen.
Das
stellen wir den Gesellschaften frei.
Gleich
im ersten Schreiben.
Sie
können das Mahnverfahren eröffnen oder auch die offenen Beiträge gerichtlich
geltend machen.
Das
bedeutet im Klartext, dass wir den Richter mit einem ganz geringen Kostenrisiko
zwingen können, Entscheidungen zu treffen und verbraucherfreundliche Urteile zu
fällen, die aufgrund ihrer Brisanz für eine ganze Branche von keiner Gesellschaft
gewünscht werden.
Der
Begriff des nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses muss für den
Versicherungsbereich sehr genau definiert werden.
Kein
Versicherer wird es darauf ankommen lassen, sich wegen einer Prämie von ein
paar hundert Euro oder vielleicht auch noch weniger ein Urteil einzufangen,
Auf
den folgenden Seiten finden Sie - wie immer – einen ausführlichen Musterbrief,
und es liegt bei Ihnen, ob Sie den Mut haben, ihn zu verwenden.
Ein Weg wird zur
Straße,
wenn
ihn viele gehen.
Unrecht wird aber
nicht zu Recht,
auch
wenn es viele tun.
Die
Gesellschaften werden ihr kostendämpfendes Regulierungsverhalten erst dann
ändern, wenn sie vermehrt feststellen, dass jede unüberlegte oder fragwürdige Ablehnung
eines Schadens auch für sie als Gesellschaft unkalkulierbare Risiken enthalten
kann.
Sie
als Makler haben die Chance, im Interesse Ihrer Mandanten an diesem Ziel
mitzuarbeiten.
Noch
wissen wir nicht, wie die Richter urteilen werden, aber wenn wir sie nicht zu diesen
Urteilen zwingen, werden wir es wohl auch nie erfahren.
Ich
kann und will mir nicht vorstellen, dass Richter bereit sind, das Spiel der
Gesellschaften gegen die Verbraucher mitzuspielen und ihre Ausbeutung auch noch
zu unterstützen.
Wenn
es sein muss, müssen die Grenzen der Zumutbarkeit neu definiert werden.
Schlechte
Schadenregulierung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr. Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der Versicherungsschein-Nr. ____________ besteht in Ihrem Hause eine Unfallversicherung, bei der wir Handlungsbedarf
sehen.
Wie Sie aus Ihrer Schadenakte _________________entnehmen können,
war unser Mandant – leider - gezwungen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu
machen, bevor Sie sich zu einer Regulierung entschließen konnten.
Sie haben bestimmt Verständnis dafür, dass unser Mandant nicht
noch einmal das Risiko eingehen möchte, beim nächsten Schaden wieder um
offensichtlich berechtigte Ansprüche prozessieren zu müssen.
Das Vertrauensverhältnis, das zwischen Versicherungsnehmer und
seinem Versicherer bestehen sollte, wurde durch das unverständliche
Regulierungsverhalten Ihres Hauses nachhaltig gestört.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, diesen und alle weiteren
Verträge unseres Mandanten, die in Ihrem Hause bestehen, jeweils zur nächsten Beitragsfällig –
im gegenseitigen Einvernehmen natürlich – aufzuheben.
Soweit Ihnen eine Einzugsermächtigung vorliegt, so wird diese hiermit
ausdrücklich widerrufen.
Unser Mandant wird seine Beitragszahlungen ab sofort einstellen.
Die Aufhebung der Verträge wollen Sie uns bitte innerhalb einer
Frist von 30 Tagen schriftlich bestätigen.
Policenkopien wollen Sie uns bitte kurzfristig zukommen lassen.
Sollte Ihnen unser Vorschlag wider Erwarten nicht gefallen, steht
es Ihnen frei,
Hinweis
Unser Mandant wird seinen Widerspruch gegen einen möglichen
Mahnbescheid damit begründen, dass es für ihn unzumutbar ist, mit seinen
Versicherungsverträgen bei einem Unternehmen zu bleiben, das ihn nachweislich
gezwungen hat, seine offensichtlich berechtigten Ansprüche zuerst einmal
gerichtlich geltend zu machen.
Fairer
Weise möchten wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass unser Mandant
gegen einen möglichen Mahnbescheid
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte in Zukunft ausschließlich über unser
Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht einen schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt.
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind! Gleichwohl würden wir weitere Schritte nur ungern
einleiten, schon um unnötige Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten
– zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Zwischenfrage
Würden
Sie sich als Kunde weiterhin von einem Versicherungsvertreter betreuen lassen,
wenn Sie einmal diese Erfahrung gemacht haben, dass dieser Sie – sogar einwandfrei
belegbar –
Würden
Sie nicht, sagen Sie, und ich glaube Ihnen sogar.
Aber
dann nennen Sie mir einen einzigen vernünftigen Grund warum Sie als
Versicherungsmakler Ihren Mandanten diesem Vertreter und in diesem Fall der ZZZ
weiterhin überlassen wollen.
Also,
gehen wir es an!
Gemeinsam
natürlich!
Klarstellung
Nicht
jeder Versicherungsvertrag, den Sie als Versicherungsmakler bei einem neuen
Mandanten vorfinden, muss unbedingt schlecht sein. Auch wenn der Vertrag bei einem
Wettbewerber abgeschlossen wurde, mit dem Sie – aus welchen Gründen auch immer
– nicht zusammenarbeiten, kann der Vertrag als solcher durchaus korrekt sein.
Gut!
Vom
überhöhen Beitrag vielleicht einmal abgesehen, denn Sie hätten den gleichen
Versicherungsschutz wahrscheinlich preiswerter anbieten können.
Die
meisten Vermittler stehen zwar unter Druck, werden aber im Rahmen ihrer
Möglichkeiten versuchen, ehrlich zu arbeiten.
Zumindest
so weit, wie sie es mit ihren überhöhten Beiträgen überhaupt können,
Dass
Sie einen einzelnen Vertrag auch im eigenen Interesse trotzdem möglichst
schnell loswerden wollen, weil er Sie in Ihrer täglichen Arbeit stört, steht
auf einem ganz anderen Blatt.
Also,
machen Sie dem Versicherer, wenn Sie den Vertrag noch nicht in den nächsten paar
Monaten kündigen können, ein Angebot, das er, wenn er auch nur halbwegs kostenorientiert
arbeitet, kaum ablehnen kann!
Sie
werden sehen, mit einem offenen Wort und etwas gutem Zureden kann man mitunter
auch Leute, die nicht nur denken, sondern auch rechnen können, zur Vernunft bringen
und scheinbar auch aussichtlose Ziele erreichen.
So
viel steht fest:
Kaum
ein Versicherer ist heute überhaupt noch in der Lage, einen einzelnen Vertrag
eines Kunden – z. B. eine Private Haftpflichtversicherung – kostendeckend zu verwalten,
denn schließlich muss er ja auch immerhin mögliche Schäden in seine
Kostenrechnung einbeziehen.
Wenn
Sie jetzt auch noch Ihren Maklerauftrag ins Spiel bringen, ist der Versicherer –
auch wenn es ihm nicht gefällt - gezwungen, Sie in seinen gesamten Geschäftsablauf
zu integrieren, denn er muss Sie in Zukunft - zumindest als Korrespondenzmakler
– über alle Geschäftsvorfälle und Änderungen informieren.
Nein,
Provision muss er Ihnen nicht bezahlen.
Auch
wenn Sie alle möglichen Leistungen für Ihren Mandanten erbringen, gehen Sie finanziell
erst einmal leer aus.
Zuerst
werden Sie also alle für Sie notwendigen Informationen über den Vertrag bei der
Gesellschaft anfordern, und die
Gesellschaft hat keine Möglichkeit, .Ihnen diese Informationen zu verweigern.
Das
bedeutet, dass der Versicherer Ihnen in einer angemessenen Zeit
übersenden muss.
Das
zumindest ist für den Versicherer schon mal sehr zeitaufwendig.
Manche
Gesellschaften sind schon damit völlig überfordert, einen Versicherungsmakler
in ihre Datensätze einzupflegen.
Allen
weiteren Schriftverkehr hat der Versicherer in Zukunft über Ihr Büro
abzuwickeln.
Die
meisten Versicherer wissen das sehr wohl, glauben aber, sich nicht daran halten
zu müssen.
Gleichzeitig
muss der Versicherer aber auch sicherstellen, dass keine
Informationen über Ihren Mandanten mehr an den eigenen Außendienst gehen, denn
sonst würde er gegen Datenschutzauflagen verstoßen.
Da
heute kein Kunde mehr ohne schriftliche Einverständniserklärung durch seinen Vertreter
angerufen werden darf, wird er für die Gesellschaft und deren Mitarbeiter praktisch
wertlos.
Um
das Telefonverbot kümmert sich zwar keiner, aber auf dem Papier macht es sich
doch hervorragend.
Oder?
Und
auf genau diese Sachverhalte werden Sie den Versicherer in aller Form aufmerksam
machen. Sie werden ihm auch offen sagen, was Sie mit dem Vertrag vorhaben.
Klar,
dass Sie den Vertrag schon jetzt zum Ablauf kündigen. Aber Sie werden alles
daran setzen, dass Sie den Vertrag schon vor der Zeit loswerden.
Das
bedeutet, dass Sie
hemmungslos ausnützen werden, um Ihr Ziel,
die vorzeitige Vertragsaufhebung zu erreichen.
Und
dann machen Sie Ihren bestechenden Vorschlag.
Sie
bieten der Gesellschaft an, den Vertrag ganz unbürokratisch – im gegenseitigen
einvernehmen natürlich – zur nächsten Beitragsfälligkeit aufzuheben.
Damit
hat die Gesellschaft den Schwarzen Peter, denn sie muss entscheiden, ob sie
Klarstellung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr.
Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der Versicherungsschein-Nr. ____________ besteht in Ihrem Hause eine
Hausratversicherung, bei der wir Handlungsbedarf sehen.
Ablauf
des Vertrages ist der _____________, zu dem wir den Vertrag schon jetzt
kündigen.
Die
Kündigung des Vertrages wollen Sie uns bitte schriftlich bestätigen.
Unser
erklärtes Ziel ist es allerdings, den Vertrag möglichst schnell, also auf jeden
Fall vor dem natürlichen Ablauf aufheben zu lassen.
Wir
werden also alle legalen Möglichkeiten wie
nutzen,
um dieses Ziel zu erreichen.
Es
wäre aber für alle Beteiligten einfacher und vor allem kostengünstiger, den
Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zum Zeitpunkt der nächsten
Beitragsfälligkeit zu beenden.
Wenn
Ihnen der Vorschlag gefällt, lassen Sie es uns wissen!
Für
diesen Fall – es wäre ein Sieg der Vernunft – hat uns unser Mandant
bevollmächtigt, der vorzeitigen Vertragsaufhebung zu zustimmen.
Wenn
Sie aber glauben, den Vertrag auch gegen den Willen unseres Mandanten
fortsetzen zu müssen,
1.
der Versicherungsanträge
2.
der aktuellen
Versicherungsscheine
3.
inkl. der zurzeit gültigen
Versicherungsbedingungen, die den Verträgen zugrunde liegen sowie
4.
den Schadenverlauf.
Das
bedeutet für Sie eine Menge Arbeit und Aufwand, der sich mit Sicherheit für niemanden
rechnet und der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwartenden Beitrag steht.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht eine schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Alle
diese Unterlagen wollen Sie uns bitte in einer angemessenen Zeit zu kommen
lassen.
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihre Mitarbeiter abzumahnen.
Damit
wird der Kunde für Sie wertlos.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur im Interesse
unseres Mandanten an einer schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Klarstellung
und Rückforderung
Wenn
Sie in den Akten Ihrer Mandanten nach Fehlern suchen, liegt es in Ihrem
Interesse, möglichst schnell fündig zu werden.
Aber
wenn Sie erst einmal wissen, wo Sie die Fehler Ihrer Wettbewerber zu suchen
haben, geht es natürlich viel schneller.
Klar!
Sie
wollen Fehler finden und Sie müssen Fehler finden, denn Sie, Sie wollen ja in
Zukunft alles besser machen.
Ab
und zu wäre ein prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen auch für die
Vertreter der Ausschließlichkeit sicherlich hilfreich, denn dieser Blick würde
helfen, zumindest die eine oder andere Doppelversicherung im eigenen Hause zu
vermeiden.
Auch
mit Hilfe einer einfachen Plausibilitätskontrolle und etwas gutem Willen müssten
sich solche teuren Fehler von den Gesellschaften ausschließen lassen.
Aber
vielleicht will man bei vielen Gesellschaften solche einträglichen Fehler ja
überhaupt nicht ausschließen, denn solche Fehler bringen unter Umständen eine
Menge Geld, für das niemals Leistungen erbracht werden müssen.
Für
den Vertrieb bedeutet das auf jeden Fall zusätzliche Provision und eventuell
sogar Zielerfüllung.
Mit
der Zeit wird die Fehlersuche langweilig, denn die Schwarzen Schafe sind nicht
immer unbedingt kreativ.
Deshalb
machen Sie immer und immer wieder die gleichen Fehler:
Sie
verkaufen ihren Kunden die gleichen Vertragsinhalte vorsichtshalber gleich doppelt.
Doppelt
genäht hält eben besser.
In
größeren Betriebshaftpflicht-Verträgen ist z.B. häufig eine Menge von
Zusatzrisiken prämienfrei eingeschlossen. Es sind Leistungen, für die andere
Kunden in der Regel sogar viel Geld bezahlen müssen.
sind als prämienfreie Einschlüsse
durchaus üblich.
Wenn
Sie bei Ihrer Fehlersuche im gleichen Ordner die gleichen Risiken noch mal als
teure Einzelverträge finden, können Sie natürlich punkten und Ihren Mandanten
sogar eine Menge Geld sparen.
So
ein Fundstück lässt sich doch für jeden Verbraucher hervorragend verpacken.
Geschenkpapier
mit Schleife!
Klappern
gehört zum Handwerk.
Zahlen
überzeugen.
Sie
machen die Hochrechnung. Hochrechnungen machen sich immer gut.
Wie
lange hat Ihr Mandant schon mehr als nötig bezahlt?
Schon
mehr als 3 Jahre?
Lassen
Sie ihn rechnen!
Gut,
das Geld, das Geld werden Sie ihm mit Sicherheit zurückholen. Seine
Enttäuschung wird bleiben.
Und
wie lange hätte er wohl noch zu viel gezahlt, wenn Sie jetzt nicht zufällig auf
den Fehler gestoßen wären und ihn korrigiert hätten?
Rechnen
Sie es ihm vor!
Das
Warum ist Nebensache.
Es
spielt im Grunde keine Rolle,
oder
geworden ist, der mehr abbeißen wollte,
als er kauen konnte.
Für
Ihren Mandanten bleibt es gleich. Sie sind der Gute. Sie haben ihm auf jeden
Fall Geld gespart.
Wenn
Sie dann geschickt an Ihren Mandanten die Frage einfließen lassen, ob er
weiterhin Vertrauen zu einer Gesellschaft habe, die nachweislich sogar
Mitarbeiter beschäftigt, die
dürfte dieses Rennen für Sie gut ausgehen.
Spiel,
Satz und Sieg!
Klarstellung und
Rückforderung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr. Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der
Versicherungsschein-Nr.
____________
besteht
für unserem Mandanten in Ihrem Hause eine Betriebshaftpflichtversicherung und unter
der
Versicherungsschein-Nr.
____________
eine
Privat-Haftpflicht, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht und eine
Tierhalterhaftpflicht für zwei Hunde und ein Pferd.
Bei
allen Verträgen sehen wir Handlungsbedarf.
Unser
Mandant hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch eine
Anzahl von Nebenrisiken enthält, die bei der weiteren Vertragsgestaltung nicht
berücksichtigt wurden.
Ein
Blick in die Versicherungsbedingungen ist mitunter doch hilfreich
Gleichwohl
wurden ihm am ______________ durch einen Mitarbeiter Ihres Hauses – aus welchen
Gründen auch immer – alle weiteren Haftpflichtverträge verkauft.
Der
Antrag wurde am ______________ durch Ihr Haus policiert.
Die
Falschberatung ist somit nachgewiesen und steht außer Zweifel.
Die
Antwort auf die Frage,
ist
bestenfalls akademisch, aber für den Anspruch unseres Mandanten gegen Ihr
Unternehmen irrelevant.
Unser
Mandant hat auf jeden Fall aufgrund der Fehlberatung durch einen Mitarbeiter
Ihrer Gesellschaft mehr als nötig für seine Versicherungen bezahlt.
Es
steht auch außer Frage, dass jede Gesellschaft sich das Fehlverhalten ihrer
Vertreter anrechnen lassen muss.
Wir
schlagen Ihnen deshalb vor
Sollten
Sie diese Frist nicht einhalten, sind wir angewiesen, ohne weiteren
Schriftverkehr, einen Mahnbescheid zu beantragen.
Wenn
Sie jedoch Wert darauf legen sollten, diese Frage vorher durch ein Gericht
klären zu lassen, werden wir diesem Wunsch natürlich nicht entgegenstehen.
Auf
das Ergebnis sind wir gespannt.
Wir
gehen allerdings davon aus, dass die strafrechtliche Klärung des Sachverhalts
nicht unbedingt in Ihrem Interesse liegen dürfte, sondern dass Sie – schon um
Aufsehen in der Öffentlichkeit zu vermeiden - eher einer einvernehmlichen
Lösung den Vorzug geben werden.
Für
diesen Fall schlagen
wir Ihnen vor, die ganze Angelegenheit – schon im Interesse unseres
Berufstandes – im gegenseitigen Einvernehmen möglichst geräuschlos aus der Welt
zu schaffen.
Sie
haben sicherlich Verständnis, dass das Vertrauensverhältnis, das zwischen
Versicherungsnehmer und Versicherer bzw. dessen Vertretern bestehen sollte,
durch das unkorrekte Verhalten Ihres Mitarbeiters nachhaltig gestört wurde.
Unter
diesen Umständen ist es unserem Mandanten nicht zumutbar, die übrigen Verträge,
die mit Ihrem Hause bestehen, weiter fortzuführen.
Aus
diesem Grunde möchten wir Sie bitten, auch die weiteren Verträge unseres
Mandanten, die in Ihrem Hause geführt werden – jeweils zur nächsten
Beitragsfälligkeit – im gegenseitigen Einvernehmen auszuheben.
Soweit
Ihnen eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, so wird diese hiermit
ausdrücklich widerrufen
Die
Aufhebung der weiteren Verträge wollen sie uns bitte schriftlich bestätigen.
Ebenfalls in einer Frist von 30 Tagen.
Sollte
Ihnen unser Vorschlag wider Erwarten nicht gefallen, steht es Ihnen frei
Das
Kostenrisiko für unseren Mandanten hält sich in Grenzen, da unser Mandant eine
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die das Risiko es
Versicherungsvertrags-Rechtsschutzes abdeckt.
Wir
wissen nicht, ob irgendeine Gesellschaft gesteigerten Wert darauf legt, wegen
verhältnismäßig geringer Prämienforderungen das Risiko einzugehen, dass Urteile
von nicht absehbarer Tragweite für eine ganze Branche gefällt werden.
Es
liegt an Ihnen, es auszuprobieren.
Hinweis:
Unser
Mandant wird seinen Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid damit
begründen, dass es für ihn unzumutbar ist, mit seinen Versicherungsverträgen
bei einem Unternehmen zu verbleiben, das nachweisbar Mitarbeiter beschäftigt,
die
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte ausschließlich über unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über unseren Mandanten an Ihren Außendienst gegeben werden,
denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Achten Sie bitte auch darauf,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht eine schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert.
Mit
freundlichem Gruß
Standortbestimmung
Niemand wird
es einem Rechtsanwalt ernsthaft übel nehmen, wenn er alle ihm zur Verfügung
stehenden – legalen – Mittel einsetzt, um das Beste für seinen Mandanten herauszuholen.
Im Gegenteil!
Der
Rechtsanwalt, der sich „etwas einfallen lässt“,, bekommt Beifall. Auch wenn er
schon mal in die große Trickkiste greift oder vielleicht sogar unter der
Gürtellinie zuschlägt, wird ihm das verziehen.
Der Zweck
heiligt die Mittel.
Am Ende zählt
für ihn nur das Ergebnis. Das Ziel, das er erreicht, nicht der Weg, den er
eingeschlagen hat, ist entscheidend.
Als
Versicherungsmakler haben Sie ausschließlich die Interessen Ihrer Mandanten – auch
gegenüber den Gesellschaften – wahrzunehmen.
Wenn Sie also
feststellen sollten, dass Ihr Mandant irgendwann aufpolierten Schrott zu
überhöhten Preisen gekauft hat, ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass er
diesen Schrott möglichst schnell wieder loswird.
Das wissen
Sie, und so will es auch der Gesetzgeber.
Auch wenn
einige Gesellschaften bis hinauf zu ihren Vorständen das noch immer nicht ganz
begriffen haben, sind Sie als Versicherungsmakler nicht Erfüllungsgehilfe ihrer
Gesellschaften, der auf irgendetwas Rücksicht nehmen muss.
Nein!
Sie sind in
letzter Konsequenz der Anwalt Ihres Mandanten.
Nicht mehr und
nicht weniger.
Auch wenn Ihre
Courtagen vom jeweiligen Versicherer gezahlt werden, darf dieser daraus keinen
Anspruch auf Wohlverhalten zum Beispiel im Schadenfall herleiten, wie es –
leider – von einigen Gesellschaften immer wieder versucht wird.
Selbst wenn
Ihr „guter Rat“ im Schadenfall die Gesellschaft eine halbe Million oder mehr
kostet, haben Sie nicht mehr als Ihre Pflicht getan.
Keine Gesellschaft
hat das Recht, Ihnen daraus irgendeinen Vorwurf zu machen.
Zu Ihren
Pflichten als Versicherungsmakler gehört es also auch, eine Ablehnung im
Schadenfall auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und Ihrem Mandanten notfalls auch
zur Deckungsklage zu raten.
Sie können
nicht davon ausgehen, dass alle Schadenablehnungen eines Versicherers einer rechtlichen
Prüfung standhalten.
Im Gegenteil!
Sie könnten
sich sogar selbst gegenüber Ihrem Mandanten schadenersatzpflichtig machen, wenn
Sie einen Fehler nicht erkennen und Ihren Mandanten nicht darauf aufmerksam
machen.
Die Pflicht,
die Interessen Ihrer Mandanten umfassend wahrzunehmen, gibt Ihnen aber nicht
das Recht, einem Versicherer erkennbar schlechte Risiken „unterzujubeln“.
Der
Versicherer muss sich auf die Risikobeurteilung und Risikobeschreibung des
Maklers unbedingt verlassen können. Er wird sich einem Makler zu Recht
verweigern, wenn er feststellt, dass dieser ihn bewusst getäuscht hat.
Auch in der
Schadenmeldung ist in Bezug auf die Kreativität für den Versicherungsmakler Zurückhaltung
geboten.
Der
Versicherungsmakler tut sich auf Dauer keinen Gefallen, wenn er zum Beispiel
Angaben in der Schadenmeldung so lange frisiert, bis sie vom Versicherer als
ersatzpflichtig akzeptiert werden.
Eine einzige
„falsche“ Schadenmeldung, die Ihnen als Makler nachgewiesen wird, kann die
Aufbauarbeit vieler Jahre zerstören, wenn sich das in der Branche herumspricht.
So viel kann
kein Mandant wert sein, dass Sie ein solches Risiko eingehen.
Wenn Sie sich
an der Jagd auf die Schwarzen Schafe beteiligen wollen und hart aber fair mit
allen Versicherern umgehen wollen, dürfen Sie sich bei Ihrer täglichen Arbeit
keine Fehler leisten, durch die Ihre eigene Glaubwürdigkeit in Frage gestellt
werden könnte.
Ihr guter Ruf
als Versicherungsmakler muss Ihnen immer mehr wert als Ihr bester Kunde sein.
Neue Kunden
werden Sie immer wieder finden können.
Wenn es sein
muss, sogar auf der Straße.
Aber versuchen
Sie mal, einen guten Ruf auf der Straße zu finden.
Unfallversicherung
mit Beitragsrückgewähr
Richtig
spannend wird es, wenn Sie für Ihren Mandanten eine Unfallversicherung mit
Beitragsrückgewährt kündigen wollen, denn dann schlachten Sie - zumindest in den
Augen einiger Anbieter - eine heilige Kuh.
Versuchen Sie
es, und Sie werden staunen, was die Kameraden sich so alles einfallen lassen,
um Sie von dieser Absicht, den Vertrag vorzeitig zu beenden, abzubringen!
Zuerst wird
Sie wahrscheinlich irgendjemand von der Gesellschaft anrufen. Er wird
versuchen, Ihnen klar zu machen, dass Sie etwas getan haben, was Sie eigentlich
gar nicht hätten tun dürften.
Sie haben es
doch tatsächlich gewagt,
·
die Leistungsfähigkeit
eines großen Versicherers in Frage zu stellen und
·
den
Vertrag zum falschen Zeitpunkt zu kündigen.
Schließlich
steht so etwas nicht in den Versicherungsbedingungen, und da könnte ja jeder
kommen.
Wenn Sie dann auf
seine Vorhaltungen mit einer Gegenfrage antworten und zu allem Überfluss auch
noch wissen wollen, was er oder auch seine Gesellschaft machen würden, wenn Sie
Ihre Kündigung aufrechterhalten, folgt erst einmal betretenes Schweigen.
Dann folgen in
der Regel wüste Drohungen.
Die
Gesellschaft würde die offen stehenden Beiträge gerichtlich geltend machen.
Das behauptet
er wenigstens.
Toller
Vorschlag!
Hört sich richtig
gefährlich an.
Ist er aber
nicht.
Der Vorschlag.
An dieser
Stelle sollten Sie dann das Gespräch abbrechen, denn Sie kommen doch nicht
weiter. Es wäre Schade um Ihre Zeit.
Ihre Zeit ist
viel zu teuer, um sie an dumme Menschen zu verschwenden.
Der Spruch
steht auch auf der Rückseite meiner Visitenkarte.
Lassen Sie
sich jemanden geben, der zumindest Lesen und Schreiben kann!
So ab
Abteilungsleiter an aufwärts wissen die dann in der Regel, dass keine
Gesellschaft die Beiträge zu einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
einklagt.
Schon weil sie
die gleichen Beiträge wenig später ohnehin zum Zeitpunkt der fristgemäßen
wieder zurückzahlen müsste, lässt sie diesen Unfug lieber gleich.
Ein Urteil zu
diesem Thema will ohnehin niemand haben, denn keine Gesellschaft möchte sich
der Lächerlichkeit aussetzen.
Irgendwann
wird dann irgendjemand bei der betroffenen Gesellschaft anfangen, nachzudenken
und mit einem vernünftigen Vorschlag rüberkommen.
So etwas soll
ja bisweilen bei Gesellschaften vorkommen.
Er wird Ihnen
anbieten,
·
den umstrittenen
Vertrag zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt abzurechnen und
·
lediglich eine geringe Vorfälligkeitsentschädigung
in Abzug bringen.
Na also!
Geht doch!
Hätte er auch
einfacher haben können, und er hätte sich und Ihnen viel Zeit gespart.
Auf den
folgenden Seiten finden Sie wie immer einen Musterbrief, mit dem Sie den
Vorgang mit Sicherheit beschleunigen können.
Kündigung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr. Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der Versicherungsschein-Nr. ____________ besteht in Ihrem Hause eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, die
wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Ihnen vorliegende Lastschrifteinzugsermächtigung wird hiermit
widerrufen.
Den Rückkaufswert einschließlich der bisher angefallenen Gewinnanteile
wollen Sie bitte auf das Ihnen bekannte Konto überweisen.
Unser Mandant hat sich seine Entscheidung sehr gut überlegt.
Gut gemeinte Rückwerbungsversuche können also unterbleiben.
Unser Mandant wird seine Beitragszahlungen ab sofort einstellen.
Die Aufhebung des Vertrages wollen Sie uns bitte innerhalb einer
Frist von 30 Tagen schriftlich bestätigen.
Sollte Ihnen unser Vorschlag, den Vertrag aufzuheben und abzurechnen
wider Erwarten nicht gefallen, steht es Ihnen frei,
Hinweis
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie in Zukunft bitte ausschließlich über unser
Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht einen schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind! Gleichwohl würden wir weitere Schritte nur ungern
einleiten, schon um unnötige Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten
– zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Trauerspiel
Vertragsverlängerung
Sie
werden mir sicherlich Recht geben, ein Unternehmen, das durch
überzeugen kann, hat es nicht nötig,
seine Kunden durch langfristige Verträge zu knebeln und ihnen den vorzeitigen
Ausstieg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verwehren.
Ein
archaischer Beutetrieb scheint Vorständen und Vertretern einiger Gesellschaften
in gleicher Weise noch immer in den Genen zu liegen.
Ein
Tier, das unvorsichtig genug war, einem Jäger in die Falle zu gehen, musste
nach allen Regeln der Kunst ausgenommen und seine Teile mussten bestmöglich
verwertet werden.
Ob
wir die Probleme unserer Zeit noch immer auf diese Weise lösen können, wage ich
zu bezweifeln.
Selbst
wenn der Kunde irgendwann erkennt, dass er eine im Grunde falsche Entscheidung
getroffen und „aufpolierten Schrott“ zu Höchstpreisen gekauft hat, wird er gezwungen,
den einmal geschlossenen Vertrag einzuhalten, um dem Vertrieb seine lebenswichtige
Abschlussprovisionen zu sichern.
Der
Schaden, der dem Ansehen einer ganzen Branche durch diese überhöhten
Abschlussprovisionen zugefügt wird, ist völlig Nebensache.
Kollateralschäden
werden in Kauf genommen.
Ich
habe mich einmal mit einem ganz bekannten Professor – nein, seinen Namen werde
ich nicht nennen – gefegt.
In
einem Vortrag riet er seinen staunenden Zuhörern, sich nur noch mit den Kunden
zu beschäftigen, die ertragreiches Geschäft versprechen würden.
Ich
war gemein genug, ihn nach der Verantwortung zu fragen, die meiner Meinung nach
jeder Versicherungsvermittler gegenüber seinen Kunden innerhalb unserer sozialen
Ordnung haben sollte.
Der
Herr Professor blieb mir die Antwort schuldig.
Auch
auf meine Frage, was wir als Vermittler seiner Meinung nach mit den Millionen
Verbrauchern tun sollten, die – aus welchen Gründen auch immer – zwar kein ertragreiches
Geschäft erwarten ließen, aber immer noch versichert werden wollten, folgte nur
eine beredtes Schweigen.
Was
bedeutet denn ertragreiches Geschäft?
Ansichtsache,
und die Ansichten darüber gehen weit, leider sogar sehr weit auseinander.
Aus
der Sicht eines gewinnorientiertern Versicherers ist ein Geschäft doch nur dann
ertragreich, wenn er seine Produkte – wenn Sie wollen, sagen Sie seinen
aufpolierten Schrott – mit überhöhten Preisen an den Mann oder auch an die Frau
bringen kann.
Das
wissen wir alle.
Bei
Prämienunterschieden von teilweise sogar mehreren hundert Prozent bei durchaus
vergleichbaren Leistungen ist das nicht immer ganz einfach, genügend schlecht informierte
Verbraucher zu finden, die bereit sind, so viel mehr als nötig für ihre Versicherungen
zu bezahlen.
Die
Suche nach den weniger intelligenten Verbrauchern, die die hohen Beiträge noch
immer akzeptieren, gestaltet sich ohnehin zunehmend schwieriger und ist nur
noch durch straff geführte Ausschließlichkeitsorganisationen zu bewältigen.
Hemmungen
dürfen diese Policenverkäufer ohnehin nicht haben, denn sonst würde es ihnen
schwer fallen, ihren gutgläubigen Opfern auch noch durch mehrjährige Verträge
an ihre Unternehmen zu binden.
Jede
Fluchtmöglichkeit des gutgläubigen Opfers muss schon im Keim unterbunden
werden, denn nur so können sich die Vertreter ihre hohen Abschlussprovisionen sichern.
Jeder
Versicherungsvertrag mit mindestens einjähriger Dauer verlängert sich ganz
automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht ordnungsgemäß mit einer
Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
So
steht es im Versicherungsvertragsgesetz.
Keine
Gesellschaft wird gesteigerten Wert darauf legen, sich in aller Öffentlichkeit von
Ihnen so elegant vorführen zu lassen.
Also
wird man es vorziehen, auf ein paar Verträge zu verzichten und die Verträge –
im gegenseitigen Einvernehmen natürlich – aufheben.
Eine
Vertragsverlängerung wäre also völlig unnötig.
Sie
wird aber von vielen Gesellschaften noch immer mit teilweise sogar hohen
Verlängerungsprovisionen honoriert, um den Kunden auch noch die letzten
Schlupflöcher zu nehmen.
Bei
den Vertragsverlängerungen geht es leider nicht immer mit rechten Dingen zu.
Viele
Kunden sind immer wieder überrascht, wenn sie mit Vertragsverlängerungen
konfrontiert werden, die sie angeblich sogar unterschrieben haben sollen.
Die
Gesellschaften schätzen es überhaupt nicht, wenn Sie als Makler einen schriftlichen
Nachweis über die Vertragsverlängerung haben wollen.
Wenn
Sie dann statt des gewünschten Nachweises eine höfliche Entschuldigung
bekommen, die Vertragsverlängerung sei wohl irrtümlich dokumentiert worden,
wissen Sie ja inzwischen, was Sie zu tun haben.
Auch
auf die Behauptung, die Vertragsverlängerung sei mündlich vereinbart worden,
müssen Sie sich nicht einlassen.
Der
Vertreter einer Gesellschaft ist nun mal kein Makler und kann deshalb nicht im
Kundenauftrag unterschreiben.
Richtig
spannend wird es, wenn Sie feststellen, dass eine falsche Unterschrift unter
dem Verlängerungsantrag steht.
Die
Verlängerungsprovision scheint für viele Vertreter doch so lukrativ zu sein,
dass sie das Risiko eingehen und sich die eine oder andere Unterschrift selbst
machen.
Eine
falsche Unterschrift, die Ihnen auffällt, reicht mit Sicherheit aus, um nicht
nur den betroffenen Vertrag sondern auch alle weiteren Verträge Ihres Mandanten
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zur nächsten Beitragsfälligkeit im
gegenseitigen Einvernehmen aufheben zu lassen.
Kein
Versicherer wird sich diesem Wunsch ernsthaft widersetzen oder es gar auf einen
Prozess ankommen lassen.
Sehen
Sie es sportlich!
Eine
bessere Steilvorlage als eine gefälschte Unterschrift können Sie als Makler doch
gar nicht bekommen.
Jetzt
liegt es an Ihnen, den Ball weiter zu spielen.
Wenn
Sie Ihren Job als Versicherungsmakler wirklich ernst nehmen, bleibt Ihnen
ohnehin keine andere Wahl.
Sie
müssen es durchziehen.
Auch
wenn Ihr Mandant seinen Verlängerungsantrag z. B. für seine
Rechtschutzversicherung unter falschen Voraussetzungen unterschrieben hat,
haben Sie noch immer eine Chance, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen und
gleichzeitig alle anderen Verträge los zu werden.
Viele
Vertreter erzählen ihren Kunden, dieser oder jener Vertrag sei ausgelaufen und müsse verlängert werden.
Diese
Aussage ist natürlich eindeutig falsch.
Sie
gibt Ihnen aber die Möglichkeit, die Willenserklärung Ihres Mandanten wegen
arglistiger Täuschung anzufechten.
Damit
kommen wir bereits wieder in den strafrechtlichen Bereich: Es sind alle
Tatbestandsmerkmale eines Betruges vorhanden, denn der Vertreter wollte sich
rechtwidrig einen Vorteil – seine Provision – sichern.
Damit
wird auch schon der Versuch strafbar.
Allein
die eindeutig falsche Aussage des Vertreters gegenüber Ihrem Mandanten, die
Verträge müssten verlängert werden,
reicht aus, um das Vertrauensverhältnis, das zwischen Vertreter und Kunden
bestehen sollte, nachhaltig zu stören.
Niemand
kann Ihrem Mandanten ernsthaft zumuten, mit seinen Verträgen bei einer
Gesellschaft zu bleiben, die nachweislich Mitarbeiter beschäftigt, die
Aber
den Satz hatten wir ja schon.
In
beiden Fällen wird es die betroffene Gesellschaft nicht auf eine Prämienklage
ankommen lassen.
Im
Gegenteil!
Sie
wird sich möglichst geräuschlos verabschieden und Ihnen – wenn vielleicht auch
zähneknirschend - den Weg frei machen.
Wie
heißt es so schön?
Wir
machen den Weg frei.
Anmerkung
Wie
einfach könnte doch die Zusammenarbeit mit den Gesellschaften sein, wenn alle Anbieter
auf mehrjährige Laufzeiten verzichten würden!
Aber
bis dahin ist es wohl noch ein weiter, weiter Weg.
Ein
Weg wird zur Straße, wenn ihn viele gehen
Handlungsbedarf
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr. Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der Versicherungsschein-Nr. ____________ besteht in Ihrem Hause eine Unfallversicherung, bei der wir Handlungsbedarf
sehen.
Mit der Police vom ___________ wurde von Ihnen ein Änderungsnachtrag
erstellt und der Vertrag gleichzeitig um weitere 3 Jahre verlängert.
Unser Mandant ist sich nicht bewusst, jemals einen Verlängerungsantrag
unterschrieben zu haben. Sicherlich nur ein Irrtum, der sich leicht und
eindeutig klären lässt.
Deshalb möchten wir Sie bitten, uns möglichst bald eine Kopie des
Verlängerungsantrags zuzuschicken, damit wir unserem Mandanten mitteilen
können, dass er sich geirrt und alles seine Ordnung hat.
Hinweis
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte ausschließlich über unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres Außendienstes
angerufen wird, sofern Ihnen nicht einen schriftliche Einverständniserklärung
unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind. Gleichwohl würden wir weitere Schritte nur ungern
einleiten, schon um unnötige Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten
– zu vermeiden!.
Sobald
wir die gewünschten Unterlagen bekommen und überprüft haben, werden wir von uns
aus auf Sie zukommen.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Handlungsbedarf II
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir noch einmal in Kopie beifügen, hat uns
Dr. Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Vielen
Dank für die aufschlussreichen Kopien, die Sie uns mit Ihrem Schreiben vom ____________
zukommen ließen.
Nach
Überprüfung Ihrer Unterlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass unser
Mandant mit seiner Behauptung völlig Recht hatte.
Er
hat diesen Verlängerungsantrag tatsächlich nicht unterschrieben.
Wir
wissen leider nicht, wer die Unterschrift unter den Antrag gesetzt hat, und es
ist auch nicht unsere Aufgabe, das herauszufinden. Das überlassen wir Ihnen,
denn Sie müssen sich das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters ohnehin anrechnen
lassen.
Gleichwohl
nehmen wir diesen Vorfall zum Anlass, Sie zu bitten, diesen und alle weiteren
Verträge unseres Mandanten, die über Ihr Haus abgeschlossen wurden, zur
nächsten Beitragsfälligkeit – im gegenseitigen Einvernehmen natürlich – aufzuheben.
Die Ihnen vorliegende Einzugsermächtigung wird hiermit widerrufen.
Unser Mandant beruft sich auf ein dauerhaft gestörtes Vertrauensverhältnis.
Das Vertrauen, das zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestehen soll,
wurde durch das Verhalten Ihres Mitarbeiters nachhaltig gestört.
Unserem Mandanten ist nicht zuzumuten, mit einem Versicherer zu
arbeiten, der Mitarbeiter beschäftigt, die so hungrig sind, dass sie bereits
Unterschriften fälschen, nur um sich eine geringe Verlängerungsprovision zu
sichern.
Wir gehen davon aus, dass es in Ihrem Interesse liegt, die
Angelegenheit möglichst geräuschlos aus der Welt zu schaffen und Sie nicht die
Absicht haben, noch mehr Porzellan zu zerschlagen.
Wenn Sie allerdings Wert darauf legen, die Angelegenheit
gerichtlich klären zu lassen, sind wir auch dazu gerne bereit. In diesem Fall
müsste geklärt werden, ob es sich bereits um Urkundenfälschung handelt.
Sollte Ihnen unser Vorschlag, die Verträge vorzeitig aufzuheben,
nicht gefallen, steht es Ihnen frei,
Die Aufhebung des Vertrages wollen Sie uns bitte innerhalb einer
Frist von 30 Tagen schriftlich bestätigen.
Hinweis
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte, wie schon in unserem letzten
Schreiben erwähnt, ausschließlich über unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Sorgen Sie bitte auch dafür, dass
unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres Außendienstes angerufen
wird, sofern Ihnen nicht einen schriftliche Einverständniserklärung unseres Mandanten
für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Falsche
Beratung - Falschberatung
Solange ein
Vertreter seinen Kunden nur den aufpolierten Schrott seiner Gesellschaft zu
überhöhten Preisen verkauft, ist ihm rechtlich nicht beizukommen.
Er ist nun mal
nur Handelsvertreter und damit auch weisungsgebunden.
Er verkauft
die Produkte seiner jeweiligen Gesellschaft zu dem Preis, der ihm vorgegeben wird.Das sollte sich auch bei den Verbrauchern herumgesprochen
haben.
Ob der Preis
gerechtfertigt oder gar marktgerecht ist, hat ihn nicht zu interessieren und
interessiert überhaupt niemanden.
Schließlich
haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit.
Das bedeutet,
dass jeder bei uns in Deutschland seine Waren und Dienstleistungen zu einem ihm
genehmen Preis verkaufen darf, und nichts anderes hat der Vertreter getan.
Er hat seinen
Kunden, die ihm blind vertrauten, aufpolierten Schrott zu dem ihm von seiner
Gesellschaft vorgeschriebenen Preis verkauft.
Zu allem
Überfluss steht dieser oft ungerechte Preis - leider – noch immer unter dem
Schutz des Gesetzes. Die Gesellschaften haben keinerlei Hemmungen, ihre offenen
Prämien gerichtlich geltend zu machen.
Klare Aussage
Der Verkauf überteuerter
und teilweise sogar sinnloser
Produkte
an weniger intelligente
Verbraucher
ist kein Betrug im Sinne des
Strafgesetzbuches,
sondern ein ganz legaler Weg
der Geldbeschaffung,
der sogar noch unter dem
besonderen Schutz
des Bürgerlichen Gesetzbuches
steht.
Das gilt für Kühlschränke
und Versicherungspolicen
in gleicher Weise.
Selbst
nachgewiesene Beitragsunterschiede von mehreren hundert Prozent sind für die
Gesellschaften also kein Grund, einen Kunden vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Er hätte ja
nicht unterschreiben müssen, sagt der Vorstand.
Ein
paar hunderttausend Vertreter der Ausschließlichkeitsorganisationen sind – wenn
sie überleben wollen – gezwungen, ihre Kunden „falsch“ zu beraten, ohne dass
ihnen irgendjemand einen Strick daraus drehen kann.
Schließlich
tun sie – zumindest die meisten von ihnen – ja nicht einmal etwas Illegales.
Noch
in Ordnung.
Schließlich
ist es ja auch nicht verboten, von der Dummheit der Mitmenschen zu leben. So
lange gewisse Spielregeln eingehalten werden, ist die Welt in Ordnung.
Wenn
Sie wollen, ersetzen Sie das Wort des dummen Verbrauchers durch das des nicht
oder schlecht informierten Verbrauchers, damit sich auch die empfindlichen Seelen
von dieser Aussage nicht allzu hart getroffen fühlen.
Ein
ganzer Wirtschaftszweig – er nennt sich vornehm Assekuranz – lebt inzwischen von
diesen schlecht informierten, weniger intelligenten Verbrauchern , und die
Gesellschaften werden auch in Zukunft alles in ihrer Macht Stehende daransetzen,
die Verbraucher möglichst lange dumm zu halten.
Unabhängige
Fachleute sind sich einig:
Wenn
diese Behauptung zutrifft, liegt die Vermutung nahe, dass in den letzten 50
Jahren Millionen Verbraucher von irgendjemandem, der sehr viel Geld hat, auf
gut Deutsch systematisch verarscht worden sind.
Raten
Sie mal von wem?
Und
sie verarschen sie immer noch?
Wen?
Ihre
Kunden.
Wer?
Ein
paar hunderttausend Vertreter der Ausschließlichkeitsorganisationen sind im
Auftrag ihrer Gesellschaften nach wie vor auf der Jagd.
Sie
sind auf der Jagd nach den weniger intelligenten Verbrauchern, die – aus
welchen Gründen auch immer – nicht bereit sind,
Zwischenfrage
Würden
Sie Eier auf den Markt das Stück für einen Euro kaufen, wenn Sie genau wüssten,
dass Sie die gleichen Eier auf dem Stand gleich nebenan das Stück für 20 Cent bekommen
könnten.
Nein!
Würden
Sie nicht, sagen Sie, und ich bin sogar bereit, Ihnen Ihre Aussage zu glauben.
Und
warum nicht?
Weil
Sie zu den Verbrauchern gehören, die sich grundsätzlich informieren, bevor Sie
eine Kaufentscheidung treffen.
Stimmt’s?
Kein
vernünftiger Mensch würde so etwas tun.
Sagen
Sie.
Kein
vernünftiger Mensch sollte so etwas tun.
Sie
haben ja so Recht.
Kein
vernünftiger Verbraucher!
Die
Betonung liegt auf dem Wort vernünftig.
Gleichwohl
haben wir in Deutschland in einigen Versicherungsbereichen bei durchaus
vergleichbaren Leistungen noch immer unverständliche Beitragsunterschiede von
teilweise sogar mehreren hundert Prozent, die durch nichts zu rechtfertigen
sind.
Den
geforderten Mehrprämien stehen – zumindest aus Verbrauchersicht - keine
messbaren Mehrleistungen gegenüber.
Leider
haben wir aber auch jede Menge offensichtlich unvernünftiger Verbraucher, die
sich den aufpolierten überteuerten Schrott andrehen lassen, weil sie einfach nicht
begreifen wollen, welches Spiel ohne Regeln da mit ihnen gespielt wird.
Die
meisten Vertreter der großen Ausschließlichkeitsorganisationen haben ein
Problem. Sie befinden sich in einer nahezu ausweglosen Situation, denn sie
können sich im Grunde genommen kein Gewissen leisten.
Wenn
sie überleben wollen, müssen sie die Produkte ihrer Unternehmen zum jeweils
geforderten Preis verkaufen.
Selbst
wenn sie genau wissen, dass ihr Kunde das gleiche Produkt bei einem anderen
Anbieter für die Hälfte oder sogar für noch weniger bekommen könnte, müssen sie
auf ihrem Preis beharren.
Sie
müssen die überhöhten Beiträge nach Möglichkeit auch noch so verpacken, dass
ihr Kunde wenigstens nicht sofort merkt, dass er – zumindest bezogen auf den
Preis – sauber über den Tisch gezogen wurde.
Stellt
sich die Frage, ob man bei der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters in der
Ausschließlichkeit überhaupt noch von einer echten Beratung sprechen kann.
muss er jeder klaren Aussage aus
dem Wege gehen und kann es mit der Wahrheit nicht immer so ganz genau nehmen.
Häufig
wird dann versucht, das teure Produkt durch das Versprechen auf persönlichen
Service und besondere Kulanz im Schadenfall aufzuwerten.
Wer
vom Fach ist, weiß, dass die versprochene Kulanz nur ein schönes Märchen ist,
das vorwiegend den weniger intelligenten Verbrauchern aufgetischt wird, wenn
die Preise mal wieder zu hoch sind oder die Leistungen einfach nicht stimmen
wollen.
Und
der persönliche Service?
Ach
ja! Den übernimmt ein Anrufbeantworter.
Bitte
sprechen Sie nach dem Piep-Ton!
Die
Erfolge und das ungebremste Wachstum einiger Gesellschaften in den letzten
Jahren und Jahrzehnten waren nur möglich, weil sich die Unternehmen
verlassen konnten.
Milliardengewinne
konnten allein auch durch die teilweise grundlos überhöhten Beiträge
eingefahren werden, weil immer genug Dumme da waren, die sie bezahlt haben.
Die
Gesellschaften brauchen heute mehr denn je die weniger intelligenten
Verbraucher, wenn sie in der gewohnten Weise überleben wollen.
Der
Verkauf überteuerter Beiträge an weniger intelligente Menschen, die gleichwohl
für ihr Geld hart arbeiten müssen, ist meiner Meinung nach unsozial und damit –
zumindest aus Verbrauchersicht – zwangsläufig falsch.
Otto
Normalverbraucher und der kleine Mann von der Straße mit geringem Einkommen,
sie werden beide immer nur einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens für Versicherungen
und Vorsorge ausgeben können.
Irgendwann
ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Dann
geht nichts mehr.
Durch
die überteuerten Produkte einiger Gesellschaften werden viele Verbraucher aber
systematisch daran gehindert, für sich und ihre Familien so vorzusorgen, wie es
im Grunde genommen auch notwendig wäre.
Wahrscheinlich
würden viele Verbraucher es auch gerne tun, und bei einer fairen
Prämienkalkulation wäre es in vielen Fällen auch durchaus möglich.
Von
der „falschen“ Beratung zur Falschberatung ist es dann oft genug nur noch ein
kleiner Schritt. Aber viel zu viele Vertreter gehen auch noch diesen letzten
kleinen Schritt.
Wenn
die armen Jungs von ihren Gesellschaften nur genug unter Druck gesetzt werden
oder ihnen das Wasser bis zum Halse steht, wird auch diese Grenze überschritten.
Sie
werden zu den berühmten Schwarzen Schafen, die den Ruf einer ganzen Branche
ruinieren können, und jede Gesellschaft züchtet sich ihre Schwarzen Schafe
selbst.
Im Grunde aber
sind sie dann doch nur Arme Schweine, die auf Kosten der Verbraucher zu
überleben versuchen und um ihre Existenz kämpfen.
Vielen Vermittlern
wird der tägliche Kampf um Kunden und Neuabschlüsse viel zu leicht gemacht,
denn die Gesellschaften sehen über Vieles großzügig hinweg, zumindest wenn und
so lange die Zahlen stimmen.
Wenn Sie sich
die Zeit nehmen und in den Ordnern Ihrer Mandanten nur gründlich genug suchen,
werden Sie mit Erstaunen feststellen, dass Sie immer wieder auf die Spuren der
Schwarzen Schafe stoßen werden.
Dann liegt es
nur noch an Ihnen, was Sie daraus machen,
·
ob Sie Mitleid
mit den Schwarzen Schafen haben oder
·
ob Sie die Felle
als Trophäe zur Abschreckung anderer an die Wand nageln wollen.
Über den Ideenreichtum
dieser Leute werden Sie erstaunt ein.
Sie glauben ja
gar nicht, was ein „guter“ Verkäufer einem schlecht informierten und vielleicht
auch noch weniger intelligenten Verbraucher so alles verkaufen kann, wenn er
sich ein bisschen Mühe gibt.
Das kann zum
Beispiel
·
die
Tierhalterhaftpflicht für die Katze,
·
die
unnötige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für den Besitzer eines selbst
genutzten Einfamilienhauses,
·
der
Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für den, der weder Auto noch Führerschein
hat,
·
die
angeblich zwingend notwendige Vertragsverlängerung um weitere 3 oder 5 Jahre,
·
oder auch die
Private Haftpflicht für den Sohn sein, der sich noch in der Ausbildung
befindet.
Sie werden
sehen, die Reihe der unliebsamen Ereignisse, wo ein „Kollege“ entweder
vorsätzlich falsch beraten oder sein gesammeltes Nichtwissen unter Beweis
gestellt hat, lässt sich beliebig fortsetzen.
Von einem
Abteilungsleiter eines großen Deutschen Versicherers erhielt ich zu diesem
Thema – allerdings hinter vorgehaltener Hand – sogar einmal eine überraschend
ehrliche Antwort:
„Wir können
überhaupt nicht mit Maklern arbeiten“.
Erstaunt fragte
ich ihn nach dem Warum.
„Jeder Makler,
der unsere Produkte zu unseren Preisen anbietet, könnte von seinen Kunden wegen
Falschberatung in Regress genommen werden“.
Blattschuss!
Es gibt aber
auch Sachbearbeiter, die sich für das Unrecht, das sie im Namen ihrer
Gesellschaften begehen müssen, schämen.
Sie schämen
sich, weil sie sehr genau wissen, dass das, was sie tun, im Grunde genommen
falsch ist, ihnen aber keine andere Wahl bleibt.
Wenn sie ihre
eigene Existenz nicht aufs Spiel setzen wollen, müssen sie mit den Wölfen
heulen.
Das wirft aber
gleichzeitig auch die Frage auf, wann und wo die schmale Grenze zum Betrug
überschritten wird.
Wie ist das
Verhalten eines Vorstandes zu bewerten, der seine Mitarbeiter anweist, Rat
suchenden Kunden oder auch Vermittlern bewusst falsche oder zumindest irreführende
Auskünfte zu erteilen?
Allein die
Aussage, diese oder jene Vertragsänderung geht in unserem Hause nicht, kann,
wenn sie wider besseres Wissen oder auf Anordnung von ganz Oben gegeben wird,
bereits als Betrug oder zumindest als versuchter Betrug angesehen werden.
Ich bin
sicher, auch Sie werden diese Reihe sehr bald durch weitere Beispiele aus Ihrer
täglichen Arbeit für Ihre Mandanten ergänzen können.
Alle dies
Ereignisse haben Eines gemeinsam, sie liefern Ihnen als Makler die Munition,
die Sie brauchen, um die eine oder andere Angelegenheit – sagen wir es nett –
in Ihrem Sinne zu regeln.
Die eine oder
andere Gesellschaft wird über die Art und Weise, wie Sie vorgehen, zwar nicht
unbedingt erfreut sein, aber darauf werden Sie ja auch nicht unbedingt Wert legen.
Aber eines
kann ich Ihnen versprechen, die Jagd auf die Schwarzen Schafe kann durchaus
unterhaltsam sein.
Unterhaltsam
ist diese Jagd aber im wahrsten Sinne des Wortes, denn sie wird mit Sicherheit
zu Ihrem Unterhalt beitragen.
Keine
Gesellschaft und kein Vorstand wird gesteigerten Wert darauf legen, dass
derartige Vorfälle - ausgerechnet auch noch aus seinem Hause - in der Öffentlichkeit
diskutiert werden.
Es macht einen
schlechten Eindruck, wenn eine Gesellschaft in der Öffentlichkeit zugeben muss,
dass Sie Mitarbeiter in ihren Diensten hat, die ihre Kunden entweder
·
vorsätzlich falsch
beraten oder
·
von dem, was sie
so von sich geben, keine oder zumindest nicht viel Ahnung haben.
Da genügt
schon mal ein dezenter Hinweis auf das BaFin oder den Ombudsmann, die Sie mit
Sicherheit nur ungern einschalten würden.
Ganz zu
schweigen von einer gerichtlichen Klärung, bei der Sie natürlich gerne mitwirken
würden.
Konzertierte Aktion
Dem Vernehmen nach haben einige Gesellschaften noch immer
erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit Versicherungsmaklern.
Sie wollen einfach nicht akzeptieren, dass ihre Kunden sich unter
Umständen durch einen unabhängigen Versicherungsmakler besser als durch einen
weisungsgebundenen Vertreter beraten fühlen.
Von den besseren Preisen, die in der Regel von Maklern geboten
werden, einmal ganz abgesehen.
Viele Gesellschaften glauben, sie könnten sich mit dem Recht des
Stärkeren nicht nur über geltendes Recht, sondern auch über Kundenwünsche einfach
hinwegsetzen und unbekümmert wie bisher weitermachen.
Ihre Beweggründe sind einleuchtend.
Sagen wir – fast einleuchtend.
Aufpolierter Schrott lässt sich natürlich wesentlich leichter zu
überhöhten Preisen durch eine straff geführte Ausschließlichkeitsorganisation –
die man nach Belieben treten kann – an weniger intelligenten Verbraucher verkaufen.
Mit gestandenen Versicherungsmaklern, die eine Verantwortung für
ihre Mandanten übernommen haben und sich dieser Verantwortung auch bewusst sind,
gestaltet sich der Schrotthandel viel schwieriger.
Von einem Abteilungsleiter eines großen deutschen Versicherers
erhielt ich zu diesem Thema – allerdings hinter vorgehaltener Hand – sogar
einmal eine ehrliche Antwort.
Ja, so etwas soll vorkommen.
Eine ehrliche Antwort von einem Abteilungsleiter.
Wir können überhaupt nicht mit Maklern arbeiten.
Warum?
Weil jeder Makler, der unsere Produkte zu unseren Preisen
verkaufen würde, von seinen Mandanten in Regress genommen werden könnte.
Der Mann hatte irgendwie Recht.
Die Gesellschaften haben zum Teil gar keine andere Möglichkeit,
als die Zusammenarbeit mit Maklern zu verweigern, wenn sie ihren Mitarbeitern
nicht die Existenzgrundlage entziehen wollen.
Natürlich hat jede Gesellschaft das Recht, frei darüber zu
entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten will und mit wem nicht.
Verweigert eine Gesellschaft aber – aus welchen Gründen auch immer
– grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Maklern, muss
sie sich aber den Vorwurf gefallen lassen,
Das sind im Übrigen unwiderlegbare, leicht verständliche
Argumente, die sich in jedem Kundengespräch überzeugend einsetzen lassen.
Ebenso unwiderlegbar dürfte die Vermutung sein, die Verweigerer
könnten sich auch in der Schadenregulierung den Rücken frei halten und sich
jeder Kontrolle durch einen unabhängigen Makler entziehen wollen.
Die Geschädigten sollen sich gefälligst mit dem zufrieden geben,
was sie bekommen. Da würde ein Versicherungsmakler, der die Interessen seiner
Mandanten zu vertreten hat, doch nur stören.
Ich möchte meine Aussage präzisieren.
Es ist ein Grundrecht eines jeden Bürgers, eine andere Person mit
der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, ihn zu bevollmächtigen.
Nichts anderes als eine solche Vollmacht ist der Maklerauftrag,
den Ihr Mandant Ihnen erteilt.
Gleichwohl versuchen immer noch einige Gesellschaften, sich über
dieses Grundrecht hinwegzusetzen und den Maklerauftrag zu missachten.
Ich denke, es ist an der Zeit, den Leute, die ganz oben sitzen und
die Missachtung von Bürgerrechten anordnen, den Unterschied zwischen Recht und
Unrecht einmal nachhaltig klarzumachen.
Einige Gesellschaften spielen – wenn auch wenig überzeugend – mit
den Maklern ein besonderes Spiel – oder sie versuchen es zumindest.
Sie akzeptieren zwar den Maklerauftrag und schließen sogar
Maklervereinbarungen, versuchen dann aber wieder die Interessen ihrer eigenen
Ausschließlichkeitsvertreter zu schützen, indem sie sich weigern, bestehende
Versicherungsverträge auf die Makler zu übertragen.
Die Folge ist ein seltsames Verwirrspiel.
Auf der einen Seite erwarten diese Gesellschaften von diesen
Maklern Neugeschäft im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung. Gleichzeitig
aber misstrauen sie den gleichen Maklern und glauben, ihre eigene Organisation
schützen zu müssen.
Der Makler soll einerseits sehr wohl die Verantwortung für die
Verträge seines Mandanten übernehmen, darf aber für seine Arbeit keine
Provision bekommen, weil diese aus Kostengründen einer teilweise unfähigen Ausschließlichkeitsorganisation
vorbehalten bleiben soll.
Wie das auf Dauer funktionieren soll, weiß man wohl nur noch in
den Chefetagen.
Die Erfolge halten sich bisher noch in Grenzen, denn viele Makler
sind nicht bereit, dieses unwürdige Spiel mitzuspielen.
Wie Sie sich entscheiden, liegt natürlich bei Ihnen.
Viel zu viele Versicherungsmakler haben – leider - nicht den Mut,
den ungleichen Kampf aufzunehmen und die uneinsichtigen Gesellschaften einmal
dorthin zu treten, wo es so richtig weh tut.
Ich bin der Meinung, es ist an der Zeit, einigen unbelehrbaren
Herren in den Vorstandsetagen einiger Gesellschaften einmal kräftig in die
Suppe zu spucken und sie dort zu treffen, wo es ihnen so richtig weh tut.
Wo?
An ihrem Geldbeutel natürlich und an ihren so dringend benötigten Erfolgen,
denn, wenn die Umsätze ausbleiben und die Zahlen nicht mehr stimmen, wird auch
in den Chefetagen das große Nachdenken einsetzen.
Wenn es uns gelingt, die Kundenverbindungen, die einige
Gesellschaften - aus welchen Gründen
auch immer - nicht korrekt an einen Makler übertragen wollen, für die Gesellschaft
völlig wertlos zu machen, werden die Herren in Zukunft vielleicht etwas
aufgeschlossener und gesprächsbereiter.
Wir als selbstbewusste Makler haben durchaus die Möglichkeit, der einen
oder anderen missliebigen Gesellschaft so viel Sand in Getriebe zu streuen,
dass ihr Aufwand für die Schadenbegrenzung weitaus höher wird als der mögliche
Ertrag.
Irgendwann siegt dann vielleicht doch die Vernunft.
Wer oder was
sollte einen verärgerten Makler daran hindern, sich mit einer
Gesellschaft anzulegen, die sich – aus welchen Gründen auch immer - weigert,
sein Maklermandat zu akzeptieren?
Erster
Schlag
Nach meinen Informationen und auch nach Gesprächen mit
verschiedenen Gesellschaften verstößt jedes Unternehmen, das nach Vorlage eines
gültigen Maklervertrages weiterhin Daten und Informationen über den Kunden an
den eigenen Außendienst weitergibt, gegen die strengen Auflagen des
Datenschutzes.
Was spricht also dagegen, wenn ein paar Versicherungsmakler, die
ihren Job beherrschen, einmal die harte Tour im Umgang mit den
betroffenen Gesellschaften einschlagen und den Verdacht auf Datenmissbrauch den
zuständigen Stellen zur Anzeige bringen?
Auch die zuständigen Datenschutzbeauftragten in den betroffenen
Unternehmen dürften über derartige Anzeigen kaum erbaut sein. Es könnte sich
Entsetzen breit machen.
Vor allem, wenn darüber auch noch in der Presse – zum Beispiel
beim Versicherungstip - ausführlich darüber berichtet würde.
Zweiter
Schlag
Wir untersagen der jeweiligen Gesellschaft jede telefonische
Kontaktaufnahme mit unserem Mandanten, sofern ihr oder dem jeweiligen
Mitarbeiter nicht ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis ihres Kunden für
diesen Anruf vorliegt.
Gleichzeitig machen wir die Gesellschaft aufmerksam, dass wir in
Zukunft jeden Verstoß gegen das Telefonverbot zur Anzeige bringen werden.
Wir werden nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch die
Gesellschaft, die für das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters einstehen muss,
abmahnen.
Es soll uns niemand nachsagen, dass wir nicht alles getan haben,
um die Angelegenheit höflich auf dem kleinen Dienstweg zu regeln.
Damit wird der Kunde für jede Gesellschaft völlig wertlos.
Dritter
Schlag
Der Makler kündigt den Vertrag oder auch die Verträge mit
sofortiger Wirkung nicht zum Ablauf sondern jeweils zur nächsten Beitragsfälligkeit,
und der Mandant stellt die Beitragszahlung ein.
Soweit eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, wird diese ausdrücklich
widerrufen.
Wenn die Gesellschaft Geld haben will, wird sie also wohl oder
übel klagen müssen. Das macht dann bei einer Haftpflichtprämie von € 80 bei
halbjährlicher Zahlweise so richtig Freude.
Keine Gesellschaft ist in der Lage, ein Mahnverfahren auch nur
halbwegs kostendeckend durchzuziehen.
Wenn sie will, soll sie doch
Für ein ganz geringes Kostenrisiko bekommen wir eine richterliche
Entscheidung vor einem Amtsgericht.
Aufgrund des geringen Streitwertes hat die betroffene Gesellschaft,
wenn sie verliert, noch nicht einmal die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen.
Die Rechtsschutzversicherer können wir unfreiwillig auch noch mit
ins Boot holen, denn sie haben im Falle einer Prämienklage kaum die
Möglichkeit, unseren Mandanten den Kostenschutz abzulehnen.
Ein Richter würde also für kleines Geld darüber entscheiden
müssen, ob eine derartige Nichtbeachtung eines Kundenwunsches durch eine
Gesellschaft bereits ausreicht, um von einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis
zu sprechen, das eine Fortsetzung der Versicherungsverträge für den Mandanten
unzumutbar macht.
Da voraussichtlich keine Gesellschaft als erste ein solches Urteil
haben möchte, wird man es unter Umständen gar nicht auf eine Hauptverhandlung
ankommen lassen und rechtzeitig auf die Prämienforderung verzichten.
Das hilft uns dann zwar noch nicht weiter, aber auch das einzelne Ergebnis
könnte sich im Kollegenkreis sehr schnell herumsprechen.
Vierter
Schlag
Wenn eine Gesellschaft die eigenen Mitarbeiter nach wie vor als
zuständigen Betreuer in der Police und in den Beitragsrechnungen aufführt,
sollte zumindest geprüft werden, ob diese grundsätzlich falsche Aussage
Überlassen wir es doch der Staatsanwaltschaft herauszufinden,
Ich könnte mir vorstellen, eine solche Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft würde so manchen Vorstand ganz schön ins Schwitzen bringen.
Fünfter
Schlag
Für die Ergebnisse solcher Prozesse dürften sich auch BaFin und
Ombudsmann brennend interessieren.
Was spricht also dagegen, allen Schriftverkehr grundsätzlich in
Kopie an das BaFin und den Ombudsmann weiterzugeben.
Sechster
Schlag
Es gibt auch keinen Grund, die Ergebnisse dieses ungleichen
Kampfes den Medien vorzuenthalten. Das hat dann mit Sicherheit so eine gewisse
erzieherische Wirkung für die Zukunft.
Und schreckt neugierige Nachahmer ab.
Und so könnte das Schreiben an die Gesellschaft aussehen.
Fehlberatung
durch Unterversicherung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir in Kopie beifügen, hat uns
Dr.
Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der
Versicherungsschein-Nr.
____________
besteht
für unseren Mandanten in Ihrem Hause eine Betriebs- und Geschäftsversicherung,
zu der wir Handlungsbedarf sehen.
Die
Versicherungssumme, die Ihr Mitarbeiter unserem Mandanten vorgeschlagen hat und
die dem Vertrag zugrunde liegt, ist keinesfalls ausreichend.
Im
Falle eines größeren Schadens würde unser Mandant nicht einmal die Hälfte
ersetzt bekommen. Damit wäre im Schadenfall die Existenz unseres Mandanten
gefährdet gewesen.
Wir
stellen Ihnen frei, die Versicherungssummen durch einen Fachmann Ihres Hauses
überprüfen zu lassen.
Sie
werden sicherlich Verständnis haben, dass unser Mandant über diese Form der
Beratung enttäuscht ist.
Das
Vertrauensverhältnis, das zwischen Kunden und Versicherer bzw. dessen
Vertretern bestehen sollte, wurde durch die fehlende Sachkunde Ihres
Mitarbeiters nachhaltig gestört.
Nicht
auszudenken, wenn ein solcher Schaden tatsächlich eingetreten wäre.
Aus
diesem Grunde kündigen wir diesen und alle weitere Verträge, die in Ihrem Hause
für unseren Mandanten bestehen mit sofortiger Wirkung.
Wir
schlagen Ihnen vor, die Verträge im gegenseitigen Einvernehmen natürlich –
jeweils zur nächsten Beitragsfälligkeit aufzuheben.
Unter
diesen Umständen ist es unserem Mandanten nicht zuzumuten, die übrigen
Verträge, die mit Ihrem Hause bestehen, weiter fortzuführen.
Soweit
Ihnen eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, so wird diese hiermit
ausdrücklich widerrufen
Die
Aufhebung der weiteren Verträge wollen Sie uns bitte schriftlich bestätigen.
Ebenfalls in einer Frist von 30 Tagen.
Sollte
Ihnen unser Vorschlag wider Erwarten nicht gefallen, steht es Ihnen frei
Das
Kostenrisiko für unseren Mandanten hält sich in Grenzen, da unser Mandant eine
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die das Risiko des Versicherungsvertrags-Rechtsschutzes
abdeckt.
Für
diesen Fall schlagen
wir Ihnen vor, die ganze Angelegenheit – schon im Interesse unseres
Berufstandes – im gegenseitigen Einvernehmen möglichst geräuschlos aus der Welt
zu schaffen.
Wir
wissen nicht, ob irgendeine Gesellschaft gesteigerten Wert darauf legt, wegen
verhältnismäßig geringer Prämienforderungen das Risiko einzugehen, dass Urteile
von nicht absehbarer Tragweite, gegen die s unter Umständen auf Grund des
geringen Streitwertes kein Rechtsmittel gibt, für eine ganze Branche gefällt werden.
Es
liegt an Ihnen, es auszuprobieren.
Hinweis:
Unser
Mandant wird seinen Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid damit
begründen, dass es für ihn unzumutbar ist, mit seinen Versicherungsverträgen
bei einem Unternehmen zu verbleiben, das nachweisbar Mitarbeiter beschäftigt,
die
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte ausschließlich über unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über unseren Mandanten an Ihren Außendienst gegeben werden,
denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Achten Sie bitte auch darauf,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht eine schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Klarstellung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem Maklervertrag, den wir vorsichtshalber noch einmal in Kopie beifügen, hat
uns
Dr.
Felix Mustermann
mit
der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt.
Unter
der
Versicherungsschein-Nr.
____________
Besteht
in Ihrem Hause eine Privat-Haftpflicht, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
und eine Tierhalterhaftpflicht für zwei Hunde und ein Pferd.
Bei
allen Verträgen sehen wir Handlungsbedarf.
Wie
aus Ihrem Schreiben vom ___________ hervorgeht, sind Sie nicht bereit,
Mit
dieser Ablehnung verstoßen Sie
Wir
sind nicht bereit, diese für uns unverständliche Entscheidung zu akzeptieren.
Unter
diesen Umständen ist es unserem Mandanten nicht zumutbar, die Verträge, die mit
Ihrem Hause bestehen, weiter fortzuführen.
Sie
haben sicherlich Verständnis, dass das Vertrauensverhältnis, das zwischen
Versicherungsnehmer und Versicherer bzw. dessen Vertretern bestehen sollte,
durch das ablehnende Verhalten Ihrer Gesellschaft nachhaltig gestört wurde.
Wir
gehen allerdings davon aus, dass die strafrechtliche Klärung des Sachverhalts
nicht unbedingt in Ihrem Interesse liegen dürfte, sondern, dass Sie – schon um
Aufsehen in der Öffentlichkeit zu vermeiden - eher einer einvernehmlichen
Lösung den Vorzug geben werden.
Deshalb
schlagen wir Ihnen vor, die ganze Angelegenheit – schon im Interesse unseres
Berufstandes – im gegenseitigen Einvernehmen möglichst geräuschlos aus der Welt
zu schaffen.
Wir
sind – zumindest zurzeit – nicht daran interessiert, mehr Porzellan als nötig
zu zerschlagen, haben aber auch gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung
nichts einzuwenden.
Aus
diesem Grunde möchten wir Sie bitten, diesen und auch die weiteren Verträge,
die in Ihrem Hause geführt werden, jeweils zur nächsten Beitragsfälligkeit – im
gegenseitigen Einvernehmen natürlich - aufzuheben.
Soweit
Ihnen eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, so wird diese hiermit
ausdrücklich widerrufen
Die
Aufhebung der Verträge wollen Sie uns bitte innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich
bestätigen.
Sollte
Ihnen unser Vorschlag wider Erwarten nicht gefallen, steht es Ihnen frei
Gegen
einen möglichen Mahnbescheid wird unser Mandant auf jeden Fall Widerspruch
einlegen.
Das
Kostenrisiko für unseren Mandanten hält sich in Grenzen, da unser Mandant frühzeitig
eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die dieses Risiko abdeckt.
Wir
wissen nicht, ob irgendeine Gesellschaft gesteigerten Wert darauf legt, wegen
verhältnismäßig geringer Prämienforderungen das Risiko einzugehen, dass Urteile
von nicht absehbarer Tragweite für eine ganze Branche gefällt werden.
Es
liegt an Ihnen, es auszuprobieren.
Hinweis:
Unser
Mandant wird seinen Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid damit
begründen, dass es für ihn unzumutbar ist, mit seinen Versicherungen bei einem
Unternehmen zu verbleiben, das seinen berechtigten Wünschen in Bezug auf die
Verwaltung seiner Verträge nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Wir
fordern Sie noch einmal auf, allen weiteren Schriftverkehr ausschließlich über
unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
·
Achten Sie bitte auch darauf,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht eine schriftliche
Einverständniserklärung unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt.
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an diesen Kundenwunsch halten, sähen wir
uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert.
Mit
freundlichem Gruß
Grundlagen
Es gibt
Gesellschaften, die muss man nicht unbedingt haben. Nicht einmal kennen muss
man sie.
Weder als
Kunde, noch als Makler.
Aber auch
diese Gesellschaften haben
·
Vorstände,
die mitunter den Mund voll nehmen, weil sie glauben, sich unbedingt profilieren
zu müssen,
·
Mitarbeiter
und Vertreter, die – warum auch immer – ständig unter Druck stehen und
·
natürlich
Kunden, die sich ausnehmen lassen, weil sie ihr Gehirn schon vor langer Zeit
abgeschaltet haben und immer wieder auf die gleichen dummen Sprüche der Vermittler
hereinfallen.
Sie kennen die
Avaria aus Musterstadt?
Nein?
Ich auch
nicht.
Aber ich finde
den Namen Avaria immer wieder gut, und Sie können ihn ja jederzeit durch den
Namen einer anderen Gesellschaft ersetzen, der Ihnen passender erscheint oder
vielleicht auch nur besser gefällt.
Ich nehme an,
da werden Ihnen wahrscheinlich sogar einige Namen einfallen. Aber ich bin nicht
so lebensmüde, um einen realen Namen in Gespräch zu bringen oder gar zum
Boykott einer bestimmten Gesellschaft aufzurufen.
Es gibt Dinge
im Leben, auf die man gut und gerne verzichten kann.
Dazu gehören
zum Beispiel mit Sicherheit Unterlassungsklagen von großen Gesellschaften mit bekannten
Namen, die es überhaupt nicht gern haben, wenn irgendjemand es wagt, ihnen zur
Unzeit in die Suppe zu spucken.
Es sind dann
immer Klagen mit hohen Streitwerten, versteht sich. Damit haben diese Leute
schließlich Erfahrung, und ein Heer von Anwälten, die das öfters machen.
Wenn ein
Vorstand irgendeiner Gesellschaft glaubt, der eine oder andere Schuh würde ihm
vielleicht passen, kann er ihn ja meinetwegen ausprobieren und sehen, ob er damit
laufen kann oder ob er vielleicht doch zu sehr drückt.
Wer einmal am
Meer auf einen Seeigel getreten ist, der weiß, wie weh das tut und wie lange es
dauert, bis sich auch die letzten schwarzen Stachelspitzen aufgelöst haben.
Das kann Tage,
Wochen und Monate dauern, bis die Wunde wieder verheilt ist.
Wenn Sie diese
Erfahrung einmal gemacht haben, werden Sie beim nächsten Mal mit Sicherheit
gaaanz vorsichtig sein. Wenn Sie irgendwo am Meer vom Boot ins Wasser springen,
werden Sie vorher nachsehen.
Dem Seeigel
können Sie mit Sicherheit keinen Vorwurf machen, denn Sie sind es, der
unberechtigt in seinen Lebensbereich eingedrungen ist.
Er konnte
ihnen noch nicht einmal ausweichen.
Wenn die betroffene
Gesellschaften erst einmal begriffen haben, dass Sie als Versicherungsmakler
nicht immer pflegeleicht sind, sondern auch Stacheln haben, die Sie auch im
Interesse Ihrer Mandanten einzusetzen bereit sind, werden sie in Zukunft viel
vorsichtiger mit Ihnen umgehen.
Denken Sie
immer daran:
·
Als
Versicherungsmakler sind Sie niemals Bittsteller, sondern erfüllen immer nur
eine vorgegebene Aufgabe, die der Gesetzgeber klar definiert hat.
·
Sie
nehmen ausschließlich die Interessen Ihrer Mandanten gegenüber den
Versicherungsunternehmen wahr und haben diese Aufgabe nach bestem Wissen und
Gewissen zu erfüllen.
·
Vielleicht
sind die Versicherungsmakler ja die Einzigen, die in diesem Hexenkessel
zugunsten der Verbraucher noch etwas ändern können.
Sie kennen
bestimmt Stachelschweine? Und über Stinktiere haben Sie vielleicht auch schon
einmal etwas gelesen.
Es sind beide
im Grunde niedliche und friedliche Tierchen.
Wie wir
Versicherungsmakler.
Wenn man nicht
gerade grob und unprofessionell mit ihnen umgeht, können sie sogar durchaus
zutraulich werden.
Dann fressen
die Ihnen sogar aus der Hand.
Wer die
Tierchen allerdings grundlos provoziert, kann sich eine Menge Ärger einhandeln.
Das gilt übrigens für Menschen und tierische Angreifer in gleicher Weise.
Stachel oder
Stinkdrüse!
Nur ein
unerfahrenes Jungtier wird sich mit einem Stachelschwein anlegen oder gar mit
einem Skunk einen Streit anfangen, den es doch nicht gewinnen kann.
Die Stacheln
in seiner Nase werden dem Neugierigen für alle Zeit eine heilsame Lehre sein,
und wer einmal mit einem Skunk zu tun hatte, wird es bestimmt kein zweites Mal
versuchen.
Tiere, sagt
man, lernen aus Erfahrung.
Unter
Umständen lernen sie sogar viel schneller als Vorstände von Versicherungsgesellschaften,
die glauben, sich unbedingt beweisen zu müssen, weil sie Angst um ihre Stühle
haben.
Wenn die
Gesellschaften erst einmal begriffen haben, wie viel Ärger ihnen schon ein
einziger Makler bereiten kann, der die Spielregeln beherrscht und nicht
aufgibt, werden sie – vielleicht – nachgeben.
Einen Versuch
ist es immerhin wert.
Von dem vielen
Ärger, den ihnen eine größere Anzahl selbstbewusster Makler bereiten kann, weil
sie die Spielregeln kennen und nicht aufgeben wollen, einmal ganz abgesehen.
Zumindest
einige Gesellschaften werden sich nach den ersten schmerzvollen Versuchen
einrollen und nachgeben.
Manche
Gesellschaften brauchen dafür wahrscheinlich etwas länger und werden sich erst
nach dem dritten oder vierten Versuch gesprächsbereit zeigen.
Aber auch dann
hat sich der Einsatz für uns noch immer gelohnt, denn wir wollen – schon im
Interesse der Sache – jedem Streit nach Möglichkeit aus dem Wege gehen.
Vermeiden Sie
es auf jeden Fall, den Streit anzufangen!
Überlassen Sie
es den Gesellschaften, die Fehler zu machen, auf die Sie dann mit aller
angekündigten Härte und allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln reagieren
können!
Sie warnen
nicht zweimal.
Gut, auf
Stacheln und Stinkdrüsen werden Sie in dieser Auseinandersetzung wohl verzichten
müssen, aber, wenn Sie die Vorschläge dieses kleinen Buches konsequent umsetzen,
wird man Sie bei den betroffenen Gesellschaften mindestens genau so lange in
Erinnerung behalten.
Ich verspreche
Ihnen, ein paar zusätzliche Eingaben beim BaFin oder beim Ombudsmann können wahre
Wunder bewirken nicht nur bei einer Avaria eine Menge erreichen.
Als
Versicherungsmakler handeln Sie ausschließlich im Auftrag Ihrer Mandanten,
deren Interessen Sie bestmöglich zu vertreten haben.
So will es
auch der Gesetzgeber.
Sie haben also
auch keinen Grund in irgendeiner Weise Rücksicht auf die Interessen der einen
oder anderen Gesellschaft zu nehmen, die – aus welchen Gründen auch immer -
glaubt, gewisse Regeln im Umgang mit ihren Versicherten oder auch mit ihren
Maklern nicht einhalten zu müssen.
Gibt es auch
nur einen einzigen Grund, warum ein Versicherungsmakler, der etwas auf sich
hält, Rücksicht auf einer Gesellschaft nehmen sollte, die seinen Maklerauftrag
missachtet und sogar jede Korrespondenz mit ihm – aus grundsätzlichen
Erwägungen – mit ihm ablehnt?
Nein!
Gibt es nicht.
Sagen Sie.
Die Wahrheit
sieht leider anders aus.
Ich frage mich
immer wieder, warum sich 10.000 oder noch mehr gestandene Makler von einigen
wenigen Vorständen, die aus welchen Gründen auch immer glauben, die allgemeinen
Spielregeln nicht beachten zu müssen, wie die Tanzbären an der Nase herumführen
lassen, anstatt sie – auf gut Deutsch gesagt – bei jeder passenden Gelegenheit
in den Hintern zu treten.
Der Makler,
der nicht aufsteht und sich wehrt, wenn es an der Zeit ist, hat es nicht besser
verdient, als dass er getreten wird.
Nur unsere
Gleichgültigkeit und unsere Bequemlichkeit geben diesen Herren in den
Chefetagen einiger Gesellschaften die Macht über uns, aber nur so lange, wie
wir ihnen diese Macht überlassen, weil wir uns nicht wehren.
Wer kämpft
kann verlieren,
aber wer nicht
kämpft, hat schon verloren.
Diesen
sinnlosen Kampf haben wir Versicherungsmakler nicht gewollt. Er wurde uns
aufgezwungen.
Aber wenn wir schon
kämpfen müssen, wollen wir auch gewinnen. Wir werden deshalb jedes sich
bietende legale Mittel einsetzen, wenn wir nicht auch noch die Achtung vor uns
selbst verlieren wollen.
Als
Versicherungsmakler sind Sie genau so friedlich wie eine Tellermine.
„Aber
Tellerminen sind doch weltweit geächtet“, werden Sie jetzt vielleicht vorsichtig
einwenden.
Einverstanden!
Aber nicht
immer zu Recht, denn Minen können auch durchaus nur defensiv eingesetzt werden.
Ein sorgfältig
vermintes Gebiet macht jedem Gegner ein Eindringen in die eigene Stellung ohne
hohe eigene Verluste nahezu unmöglich.
Sie, Sie
verstecken aber keine Minen.
Ganz im
Gegenteil!
Sie legen Ihre
Minen sogar ganz offen und für jeden sichtbar aus.
Mehr noch!
Sie warnen
Neugierige und machen sie auf die schwer wiegenden Folgen ihres Eindringens in
Ihren Interessenbereich aufmerksam.
Niemand kann
also überrascht sein, wenn die angekündigten Folgen auch tatsächlich eintreten.
Wer trotz
dieser Warnung eindringt und auf eine Mine tritt, ist selbst schuld, und es
bleibt ihm nur wenig Zeit, sich zu verabschieden.
Das haben
Minen und Makler so an sich.
Bei
unsachgemäßem Umgang können sie beide explodieren und eine Menge nicht
wieder gut zu machender Schäden anrichten.
Versuchen Sie
es doch einfach einmal, sich mit dem Begriff des nachhaltig gestörten
Vertrauensverhältnisses zu beschäftigen!
Sie werden
über den dezenten Charme und die überraschende Sprengkraft dieses Wortes
erstaunt sein.
Zugegeben, im
VVG werden Sie nichts darüber finden, aber gerade deshalb können Sie dieses
Argument so vielseitig als Waffe gegen die Gesellschaften einsetzen.
Zum besseren
Verständnis:
Jedes
Versicherungsverhältnis muss auf einem Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen
aufbauen.
·
Jeder
Kunde muss sich z. B. darauf verlassen können, dass er vom Vertreter der
Gesellschaft korrekt und umfassend beraten wird.
·
Im
Gegenzug muss sich die Gesellschaft darauf verlassen können, dass sie vom
Antragssteller wahrheitsgemäße Angaben über das Risiko, das sie übernehmen
soll, bekommt, damit sie den Versicherungsschein richtig ausfertigen kann.
·
Der
Kunde muss sich aber auch darauf verlassen können, dass seine Erklärungen
korrekt weitergegeben und seine Schäden bedingungsgemäß reguliert werden.
·
Der
Kunde muss sich darauf verlassen können, dass seine Vertragsunterlagen von seiner
Gesellschaft ordnungsgemäß verwaltet und gewisse Regeln
– wie zum Beispiel der Datenschutz im Umgang mit seinen Daten – beachtet
werden.
Die Reihe der
Beispiele, die gegenseitiges Vertrauen zwingend erfordern, lässt sich beliebig
fortsetzen.
Wenn nun ein
Vertreter der Gesellschaft oder auch eine Gesellschaft selbst gegen diese
allgemein gültigen und üblichen Vertrauensgrundsätze verstößt, ist diesem Kunden
eine Fortsetzung seiner Verträge bei dieser Gesellschaft nicht zuzumuten.
Ihr Kunde –
oder Sie als Makler – kündigen in seinem Auftrag die Verträge jeweils zur
nächsten Beitragsfälligkeit und berufen sich auf ein nachhaltig gestörtes
Vertrauensverhältnis.
Wenn die
Gesellschaft sich mit Ihrem Vorschlag - aus welchen Gründen auch immer - nicht anfreunden
kann, wird sie ihre Versicherungsbeiträge wohl oder übel einklagen müssen, denn
Sie machen keine Kompromisse.
Sie spielen
nicht mehr, denn jetzt wollen Sie gewinnen.
Sie wollen auf
jeden Fall ein klares Urteil, mit dem Sie und viele Ihrer Kollegen etwas anfangen
können.
Damit hat die
betroffene Gesellschaft ganz eindeutig den Schwarzen Peter. Sie tritt
leichtfertig auf die Mine, die Sie offen ausgelegt.
Jetzt muss –
bei geringem Kostenrisiko, das u. U. auch noch durch einen
Rechtsschutzversicherer übernommen wird – ein Richter entscheiden.
Er muss
darüber befinden, ob es einem Kunden – Ihrem Kunden - wirklich zuzumuten ist,
seine Versicherungsverträge bei einem Versicherungsunternehmen fortzusetzen,
das z. B. nachweisbar Mitarbeiter beschäftigt, die
·
ihre Kunden
entweder vorsätzlich betrügen oder
·
von dem, was sie
ihren Kunden anbieten, keine blasse Ahnung haben.
Diese
Begründung des Widerspruchs gegen einen möglichen Mahnbescheid dürfte keiner
Gesellschaft so richtig gefallen, denn sie wird niemals ein Urteil bekommen,
mit dem sie etwas anfangen kann.
Die
Gesellschaft hat sich festgefahren.
Selbst wenn
ein Richter der Avaria einen Anspruch auf Weiterführung der Verträge verbunden mit der Beitragszahlung
zusprechen würde, wird keine Versicherungsgesellschaft mit diesem Urteil
richtig glücklich werden.
Ein Recht auf
Beitrag trotz nachgewiesener Falschberatung klingt eher unwahrscheinlich.
Richtig
spannend dürfte es auch für einen Richter werden, darüber zu entscheiden, ob
die Verweigerung einer Gesellschaft, ihre Kundenkorrespondenz über einen Makler
abzuwickeln, als Grund für eine fristlose Kündigung aller Verträge dieses
Kunden angesehen werden kann, weil sie einen ausdrücklichen Kundenwunsch
gründlich missachtet.
Auch für
diesen Fall habe ich wieder einen Brief für Sie vorbereitet.
Handlungsbedarf III
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
unserem Schreiben vom , das wir
vorsichtshalber noch einmal in Kopie beifügen, hatten wir Ihnen einen
Maklervertrag von
Dr. Felix Mustermann
vorgelegt
und gleichzeitig gebeten, Ihre Korrespondenz in Zukunft ausschließlich über
unser Büro abzuwickeln.
Dieser
höflichen Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Vielmehr teilten Sie uns
schriftlich mit, dass Sie aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bereit seien,
Ihre Korrespondenz über einen Makler abzuwickeln.
Wir
nehmen Ihre unfreundliche Entscheidung zum Anlass, alle Verträge unseres
Mandanten mit sofortiger Wirkung zur nächsten Beitragsfälligkeit zu kündigen
und uns die Kündigung umgehend zu bestätigen.
Soweit
Ihnen eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, so wird diese hiermit
ausdrücklich widerrufen.
Unser Mandant beruft sich auf ein dauerhaft gestörtes Vertrauensverhältnis.
Das Vertrauen, das zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestehen soll,
wurde durch das unverständliche Verhalten Ihres Hauses nachhaltig gestört.
Unserem Mandanten ist nicht zuzumuten, mit einem Versicherer zu
arbeiten, der nicht bereit ist, Kundenwünsche zu akzeptieren.
Wir gehen davon aus, dass es in Ihrem Interesse liegt, die
Angelegenheit möglichst geräuschlos aus der Welt zu schaffen und Sie nicht die
Absicht haben, noch mehr Porzellan zu zerschlagen.
Wenn Sie allerdings Wert darauf legen, die Angelegenheit
gerichtlich klären zu lassen, sind wir auch dazu gerne bereit.
Sollte Ihnen unser Vorschlag, die Verträge vorzeitig aufzuheben,
nicht gefallen, steht es Ihnen frei,
Die Aufhebung der Verträge wollen Sie uns bitte innerhalb einer
Frist von 30 Tagen schriftlich bestätigen.
Hinweis
Allen
weiteren Schriftverkehr wollen Sie bitte, wie schon in unserem letzten
Schreiben erwähnt, ausschließlich über unser Büro führen.
·
Sorgen Sie bitte dafür, dass in
Zukunft keine Informationen über diesen Kunden an Ihren Außendienst gegeben
werden, denn Sie würden damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen!
·
Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass unser Mandant nicht durch Mitarbeiter Ihres Hauses oder Ihres
Außendienstes angerufen wird, sofern Ihnen nicht einen schriftliche Einverständniserklärung
unseres Mandanten für dieses Gespräch vorliegt!
·
Weiterhin möchten wir Sie
bitten, unangemeldete Besuche bei unserem Mandanten zu unterlassen und sich
ausschließlich auf den Schriftweg – in Zukunft über uns – zu beschränken.
Sollten
Sie oder Ihre Mitarbeiter sich nicht an die Kundenwünsche unseres Mandanten halten,
sähen wir uns gezwungen, Sie und Ihren Mitarbeiter abzumahnen.
Gehen
Sie bitte davon aus, dass uns die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen
hinlänglich bekannt sind!
Gleichwohl
würden wir weitere Schritte nur ungern einleiten, schon um unnötige
Reibungsverluste – auch im Interesse unseres Mandanten – zu vermeiden.
Nehmen
Sie dieses Schreiben bitte nicht persönlich, denn wir sind nur an einer
schnellen Lösung interessiert!
Mit
freundlichem Gruß
Fehlersuche
Wenn Sie schon
einmal bei der Fehlersuche sind, dann sollten Sie s auch gründlich tun.
Glauben sie
mir, es lohnt sich!
Jeder Fehler,
den Sie in den Akten Ihres Mandanten finden, gibt Ihnen die Möglichkeit,
·
sich zu profilieren,
·
Ihr
Können unter Beweis zu stellen,
·
die Fehler zu
korrigieren und
·
dem
Treiben einiger Amateure ein Ende zu bereiten.
Wenn Sie
meinen Rat annehmen wollen, dann suchen Sie bei den Zahlenangaben und den
Summenangaben, die bei den Prämienberechnungen zugrunde liegen. Sie werden
immer wieder staunen, mit welchen Tricks einige Vermittler versuchen, die
Beiträge zu manipulieren, um sie günstig darstellen zu können.
Um Ihnen die
Fehlersuche zu erleichtern, habe ich ein Dutzend Beispiele zusammengetragen,
wie sie sich zu zehntausenden in den Akten der Verbraucher finden lassen, die –
wenn vielleicht auch nicht ohne eigene Schuld – zu Opfern eines grausamen
Systems geworden sind.
Die Assekuranz
ist – zumindest aus Verbrauchersicht – im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einer
gewaltigen Geldvernichtungsmaschine geworden, die sich jeder Kontrolle durch
Staat und Gesellschaft entzogen hat.
Zugegeben, in
dieser Branche werden Milliarden verdient, die dem Verbraucher – in der Regel
sogar legal –entzogen werden.
Aber an die
Art und Weise, wie diese Milliarden „umgeschichtet“ werde, werde ich mich wohl
nie gewöhnen können.
Ob Sie es
können, weiß ich nicht, und ob Sie es wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
Diese Welt hat
ihre eigenen Regeln und ihre eigenen Gesetze. Besser gesagt, es gilt nur ein
einziges Gesetz, das Gesetz des Dschungels, das Gesetz vom Fressen und Gefressenwerden.
Der Kunde
verkommt zur Beute, die zur Strecke gebracht und bestmöglich verwertet werden
muss, um das eigene Überleben – zumindest für die nächsten Wochen zu sichern.
Die Frage, ob
wir mit diesem Gesetz die Aufgaben des 21. Jahrhunderts nachhaltig lösen
können, werden wohl erst die folgenden Generationen beantworten können.
Die
Fallbeispiele, die ich zusammengestellt habe, werden für viele von Ihnen nicht
unbedingt neu sein, und sie wurden mir bereits von vielen Kollegen, mit denen
ich mich unterhalten habe, bestätigt.
Aber alle
aufgeführten Beispiele haben eines gemeinsam:
Jedes meiner
Beispiele bietet nach Meinung von Fachleuten aus der Versicherungsbranche und
auch von Anwälten genug „Munition“, um damit ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis
schlüssig begründen zu können.
Ich habe die
gleichen Beispiele auch mit einigen Leuten aus den Führungsetagen der
Gesellschaften durchgesprochen. Über meine Lösungsansätze war man mit
Sicherheit nicht überall erfreut.
Not amused.
Die Aussagen,
die ich bekam, waren natürlich nicht verbindlich, denn sie konnten und wollten
nicht für ihre Unternehmen sprechen.
Aber kein
Einziger wäre wohl bereit gewesen, den harten Weg einzuschlagen und die in Rede
stehenden offenen Beiträge gerichtlich geltend zu machen.
Es gibt
Urteile, die will niemand haben.
Petra Schmidt
und Horst Müller leben – wie es so schön heißt – in eheähnlicher Gemeinschaft
Eine gemeinsame Private Haftpflichtversicherung und eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung
würden also für sie völlig ausreichen.
Gleichwohl hat
ihnen ein fleißiger Vertreter der X zwei Rechtsschutzverträge und zwei
Haftpflichtverträge verkauft.
Jürgen W. ist
Rentner und inzwischen über 80. Er hat kein Kraftfahrzeug mehr und seinen
Führerschein hat er schon lange abgegeben.
Gleichwohl hat
ihn ein Vertreter der A. überzeugt, dass er auch als Fußgänger und Radfahrer
unbedingt einen eigenen Verkehrs-Rechtsschutz brauche.
Jürgen W. ist
vorsichtig. Er will auch im Alter keine unnötigen Risiken eingehen und hat
schließlich unterschrieben.
Heinz Z.
arbeitet als Kraftfahrer und hat bei einem Vertreter der Y eine
Unfallversicherung abgeschlossen.
Um mit einem
besseren Angebot glänzen zu können, hat der Vertreter der M. im Antrag als
Beruf – großzügig wie er ist – kaufmännischer Angestellter eingetragen, um ihn
in die günstigere Gefahrengruppe A einstufen zu können.
Wie das der
Versicherer im Schadenfall sehen würde, ist für den Vertreter der M. erst
einmal Nebensache. Hauptsache für ihn, er hat seine Unterschrift unter den
Antrag bekommen und seine Provision gesichert.
Es kann ja
auch gut gehen. Herr Z. muss ja nicht unbedingt einen Unfall haben, und dann
wird das nie auffallen.
Horst M. ist
der Meinung, seine Hausratversicherung bei der R. sei viel zu teuer.
Schließlich hat er in den ganzen Jahren noch nie einen Schaden gehabt. Sein
Vertrag hat sich also für ihn bisher nie gerechnet.
Ein Vertreter
der C macht ihm ein
überzeugend günstigeres Angebot, in dem er schlicht und ergreifend die Wohnfläche
im Antrag halbiert.
Natürlich kann
man auch auf diese Weise günstig Beiträge kreieren und sich bei weniger
intelligenten Verbrauchern Beifall und Unterschrift holen.
Wenn der
Versicherer im Schadenfall Unterversicherung geltend macht, ist der Vertreter
der C. sicherlich schon ein paar Gesellschaften weiter, und bei ihm ist ohnehin
nichts zuholen.
Karl K. liebt
seine 3 Hunde über alles. Aus Kostengründen rät ihm ein Vertreter der D. im Antrag
nur einen Hund anzugeben. Im Schadenfall könne er ja jeweils den Verursacher
als versicherten Hund angeben.
Manchmal
funktioniert da ja sogar.
Manfred T. ist
selbständiger Elektromeister und hat 8 Mitarbeiter. Ein Vertreter der E. machte
ihm für seine Betriebshaftpflicht-Versicherung ein tolles Angebot. Er schlug
ihm vor, im Antrag und auch bei den Stichtagsmeldungen nur 4 Mitarbeiter und
eine entsprechend geringere Lohnsumme anzugeben.
Felix M. ist
Eigentümer eines Einfamilienhauses, das er auch selbst bewohnt.
Gleichwohl hat
ihn sein Vertreter von der Notwendigkeit einer eindeutig unnötigen Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zusätzlich zu seiner Privaten Haftpflichtversicherung
überzeugt.
Monika N.
arbeitet als Auszubildende in einem Fotogeschäft. Sie ist gerade volljährig
geworden.
Ein Vertreter
der G. behauptet bei einem Besuch bei den Eltern, ihre Tochter sei nicht mehr
über den Vertrag ihrer Eltern mitversichert und müsse eine eigene Haftpflichtversicherung
abschließen.
Selma S. ist
eine nette alte Dame, so wie man sich alte Damen in den Bilderbüchern
vorstellt. Für ihr Alter von 85 Jahren ist sie noch recht rüstig, wenn
vielleicht auch nicht mehr in allen Bereichen die Schnellste.
Sie lebt von
einer schmalen Rente in einer kleinen, bescheiden eingerichteten Dachwohnung
von knapp 50 Quadratmetern.
Ach ja! Sie
ist viel zu vertrauensselig, und es gibt Menschen, die so etwas ausnützen.
Eine
Vertreterin der A. hatte sehr wenig Hemmungen. Sie
verkaufte der alten Dame eine Hausratversicherung mit einer stolzen
Versicherungssumme von immerhin satten € 100.000.
So etwas kommt
in meinen Augen nach gewöhnlichem Straßenraub.
Aber nicht nur
einwandfrei nachgewiesene Fehlberatung, sondern auch unterlassene
Kundenbetreuung kann durchaus Grund für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis
sein.
Jede
Gesellschaft aber muss sich die Fehler ihrer Mitarbeiter anrechnen lassen.
Auch dazu ein
paar Beispiele, die Sie vielleicht schon kennen:
Friedrich W.
60 Jahre, Rentner. Besser gesagt, Frührentner.
Bis man ihn
vor 5 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand geschickt hat, war er hoch bezahlter
Manager in einem namhaften Chemiekonzern mit einem einkommen im 6-stelligen
Bereich.
Seine Private
Krankenversicherung hatte er bei der C abgeschlossen.
Er zahlt noch immer seinen hohen Beitrag für seine
Krankentagegeldver4sicherung, aus der er niemehr eine Leistung bekommen würde.
Warum?
Weil ihn
niemand darauf aufmerksam gemacht hat. Auch nicht sein Vertreter bei der C, der es hätte wissen müssen.
Den gleichen
Sachverhalt werden Sie im Übrigen auch bei Leuten finden, die irgendwann einmal
eine Berufsunfähigkeitsrente versichert haben.
Nun sind sie
früher als erwartet aus dem Berufsleben ausgeschieden, aber sie bezahlen noch
immer brav ihre hohen Beiträge, obwohl sie aus diesen Beiträgen nie mehr eine
Leistung zu erwarten haben.
Sie wissen es.
Wer nicht mehr
in Lohn und Brot steht, kann nicht mehr berufsunfähig werden. Aber das hat Friedrich
W. wohl niemand gesagt.
Warum auch?
Mehr kann ein
Versicherer nicht verdienen.
Werner S. hat
in seinem Unternehmen als Schlosser angefangen und sich im Laufe der Jahre zum
technischen Angestellten hochgearbeitet.
Seine
Unfallversicherung bei der V stammt noch aus seiner
Zeit an der Drehbank, auch wenn die Versicherungssummen aufgrund der Dynamik
ständig gestiegen sind, wurde sein Vertrag als solcher nie auf den neuesten
Stand gebracht.
Seine
Einstufung in die Gefahrengruppe B aber wurde nie geändert.
Warum?
Weil sich der
Vertreter der V nie darum gekümmert hat.
Hätte Werner
S. einen Unfall gehabt, wären selbstverständlich nur die im Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen zum Tragen gekommen, obwohl er dafür viel zu viel
gezahlt hat.
Für seinen
Beitrag hätte er ohne weiteres eine um 50 Prozent höhere Leistungen bekommen
können, wenn der Vertreter sich etwas mehr um ihn gekümmert und seinen Vertrag aktualisiert hätte.
Für den
gleichen Versicherungsschutz hätte S. sogar bei der gleichen Gesellschaft ein
gutes Drittel weniger Beitrag bezahlen müssen.
Den gleichen
Fehler finden Sie im Übrigen auch in vielen Rechtsschutzverträgen.
Viele Kunden
bezahlen auch noch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben immer noch
ihren ursprünglichen hohen Beitrag, weil sich kein Vertreter die Zeit nimmt,
die Verträge mit geringeren Beiträgen bedarfsgerecht zu aktualisieren und damit
die eigenen Provisionseinnahmen zu senken.
Mitunter kann
es für Sie als Versicherungsmakler durchaus sinnvoll sein, bei einer
Gesellschaft nicht nur die Policenkopien sondern auch die Antragskopien
anzufordern, um diese dann mit der Antragsdurchschrift, die Ihr Mandant
erhalten haben sollte, genau zu vergleichen.
Es ist immer
wieder erstaunlich, wie oft sich Antragskopie und Antragsdurchschrift in
wichtigen Details unterscheiden.
Das können
Gesundheitsfragen sein, die der Vertreter erst später – also nach der
Unterschrift des Kunden - eigenmächtig geändert hat, oder auch Einzelheiten zu
Schäden und Vorversicherungen, die für Annahme oder Ablehnung eines Antrags von
entscheidender Bedeutung sein können.
Auch die Laufzeit
von Versicherungsverträgen wird oft genug eigenmächtig geändert, um die
Abschlussprovison ein wenig aufzubessern.
Fünf Jahre
mehr oder weniger können bei einer Lebens-, Renten- oder
Berufsunfähigkeits-Versicherung durchaus r tausend Euro mehr oder weniger an
Provision bringen.
Da wird so
mancher Vertreter, besonders, wenn er unter Druck steht, schwach und irrt sich
bei den Zahlen in der Antragstellung.
So etwas kann
ja mal vorkommen.
Mit anderen
Worten, irgendjemand hatte ein vitales Interesse daran, den bei der
Gesellschaft eingereichten Antrag so zu frisieren, dass er angenommen wurde.
Wenn Sie
wollen, können Sie natürlich auch schon von einer Urkundenfälschung sprechen.
Dann wird es
deutlicher.
Wenn man lange
genug in der Branche ist, kennt man irgendwann die Tricks.
So
einfallsreich sind die Schwarzen Schafe nun auch wieder nicht, als dass sie
sich ständig etwas Neues einfallen ließen.
Glauben Sie
bitte aber nicht, dass diese kleinen Schweinereien nur von den hungrigen
Vertretern gemacht werden!
Da sollen
teilweise sogar Vorstände beteiligt gewesen sein, die zum Beispiel jedem
Kfz-Vertrag als Anhang schon mal eine kleine Unfallversicherung verpasst haben.
Das Spiel soll
eine ganze Weile gelaufen sein.
Bis das BaFin
eingegriffen und dem Spuk ein Ende gemacht hat.
Den meisten
Kunden war das überhaupt nicht aufgefallen, und die Gesellschaft hatte in der
Unfallsparte traumhafte Zahlen.
Unverzichtbar
Viele
Versicherungsmakler haben aus mir unerfindlichen Gründen leider noch immer ein
gestörtes Verhältnis zur Rechtschutzversicherung, vermutlich, weil sie sich
noch nie die Zeit genommen haben, sich einzulesen und sie in ihren Grundzügen
zu begreifen.
Der
Versicherungsmakler, der seine Mandanten nicht von der Notwendigkeit einer
Rechtsschutzversicherung überzeugt, nimmt ihnen und damit auch sich selbst jede
Möglichkeit, sich gegen die Versicherer durchzusetzen.
Versicherungsverträge
sind Leistungsversprechen für den Fall, dass das versicherte Ereignis
tatsächlich eintritt und der Versicherer leisten soll.
Was aber nützt
dem Versicherten das schönste Leistungsversprechen, wenn es der Versicherer aus
diesen oder jeden Gründen nicht erfüllt und der Versicherte keine Möglichkeit
hat, die vereinbarten Leistungen notfalls gerichtlich geltend zu machen?
Die Summen, um
die es dann geht, können auch beim Privatkunden sehr schnell astronomische
Höhen erreichen.
Ich spreche
nicht von einem schlecht regulierten Hausratschaden, wo man sich um die
Unterversicherung streitet, sondern um die Unfallversicherung, wo der Invaliditätsgrad
strittig ist oder die BU, wenn sich die Gesellschaft auf eine Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen will.
Dann ist der
Mandant auf sich gestellt, und mit Ihrem guten Rat allein, steht er auch nicht
viel besser da.
Auch bei einem
Haftpflichtschaden, den der Versicherer aufgrund grober Fahrlässigkeit Ihres
Mandanten abschmettern möchte, geht es in der Regel um viel Geld, und der
Streitwert liegt unter Umständen weitaus höher, als dass Ihr Mandant das Risiko
eines verlorenen Prozesses allein tragen könnte.
Wenn Sie als
Versicherungsmakler sicher sein wollen, dass Sie Ihren Mandanten immer objektiv
– also auch gegen die Interessen einer Gesellschaft - beraten können, werden
Sie um eine Rechtsschutzversicherung nicht herum kommen.
Es muss doch
für jeden Makler irgendwie peinlich sein, wenn er ausgerechnet dann die Segel
streichen muss, wenn sein Mandant wirklich einen guten Rat braucht.
Wenn er dann
auch noch zugeben muss, dass er in seinem ansonsten so gut durchdachten
Versicherungskonzept eine gewaltige Lücke gelassen hat, über die sein Mandant
jetzt stolpert, hat er zumindest bei ihm für alle Zukunft schlechte Karten.
Wenn sich das
herumspricht, kann das teuer werden.
Ich hoffe für
Sie, dass Sie den Verzicht Ihres Mandanten auf eine umfassende
Rechtsschutzversicherung immer so ausführlich dokumentieren, dass Ihnen nie
jemand den Vorwurf machen kann, nicht ausführlich genug über das Thema
Rechtsschutz beraten zu haben.
Sie können
nicht davon ausgehen, dass jeder Versicherer seine großzügig verteilten
Leistungsversprechen im Falle eines Großschadens auch tatsächlich einlöst.
Nicht nur die
Mandanten, sondern auch viele Versicherungsmakler sind sich überhaupt nicht
darüber klar, dass sie mit jedem neuen Versicherungsvertrag, den sie mit möglichst
hohen Versicherungssummen abschließen, gleichzeitig die Grundlage für einen
potentiellen Konflikt in gleicher Höhe legen.
Das geht bis in
die Versicherungsverträge des täglichen Lebens. Wenn Sie eine Private
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 oder 10 Millionen abschließen,
haben Sie in einem Schadenfall, den der Versicherer wegen irgendeiner einer
Obliegenheitsverletzung ablehnen möchte, einen immerhin möglichen Streitwert
von ebenfalls 5 oder 10 Millionen Euro.
Eine
umfassende Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 1.000
kostet noch nicht einmal viel, bietet im Schadenfall aber immer einen ausreichenden
Schutz.
Wenn es um wirklich
hohe Streitwerte geht, fällt eine Selbstbeteiligung fällt überhaupt nicht ins Gewicht.
Der Nasenring
In
jedem besseren Lexikon können Sie es nachlesen: Der Nasenring ist ein seit
Jahrtausenden eingesetztes Hilfsmittel, um auch ausgewachsene, störrische
Rindviecher im Sinne des Wortes leichter an der Nase herumführen und bei der
Stange halten zu können.
Der
Nasenring wird mit Hilfe einer Nasenzange in die Nasenscheidewand eingesetzt,
und verbleibt dort in der Regel ein Leben lang.
Auch
bei der Dressur von tollpatschigen Tanzbären, wie sie in manchen Ländern auf
Jahrmärkten leider immer noch vorgeführt werden, wird der Nasenring eingesetzt.
Er
stößt dort allerdings – übrigens völlig zu Recht – auf heftige Proteste der
Tierschützer aus aller Welt, die den Bären ihre Freiheit zurückgeben wollen.
Auch
bei der Domestizierung des weniger intelligenten Verbrauchers wird der
Nasenring von vielen großen Versicherungsgesellschaften mit den bekannten Namen
gern verwandt.
Um
gutgläubige Kunden leichter über den Tisch und ihr sauer verdientes Geld aus
ihren Taschen ziehen zu können, ist ihnen jedes Mittel Recht.
Die
Erfolge, die mit Hilfe des Nasenrings erreicht werden, sind immer wieder erstaunlich.
Der
betroffene Verbraucher sollte allerdings darauf achten, dass nur Nasenringe aus
Edelstahl zum Einsatz kommen, um mögliche Wundinfektionen zu vermeiden.
Der
Nasenring des VMV Verband marktorientierter Verbraucher e.V. erfüllt diese
Voraussetzung in hervorragender Weise und wird bereits von einem ständig wachsenden
Kreis weniger intelligenter Verbraucher angenommen.
Unsere
fortschrittlichen Nasenringe aus Edelstahl sind garantiert rostfrei und bieten
enorme Vorteile:
Wenn
Sie sich die Mühe machen und sich diese Ringe selbst anlegen, ermöglichen Sie
es den Vertretern der Ausschließlichkeitsorganisationen, Sie noch leichter an
der Nase herum zu führen.
Gleichzeitig
tun Sie etwas für Ihre eigene Sicherheit, denn Sie vermeiden zumindest
schmerzhafte Infektionen in der Nasenscheidewand.
Eine
ausführliche Gebrauchsanleitung gehört selbst-verständlich zu jedem Ring.
Für
Verbraucher mit gehobenen Ansprüchen, die auf eine besondere Note wert legen,
stehen - gegen ein geringes Entgelt - besonders gestylte Policen - zur
Verfügung, die die innere Leere und die fehlenden Leistungen besonders zur
Geltung bringen.
Dem
Vernehmen nach haben sich bereits mehrere große Gesellschaften bereit erklärt,
den Trägern von rostfreien Nasenringen auf besonderen Antrag hin einen
Prämien-Sonderrabatt von 2 Prozent zu gewähren.
Falls
Sie sich für den Nasenring des VMV entscheiden sollten, vergessen Sie nicht,
Ihre Versicherungsgesellschaften unverzüglich vom Erwerb Ihres Nasenrings in
Kenntnis zu setzen, denn dieser Rabatt kann nicht rückwirkend gewährt werden!
Nasenringe
aus massivem Silber werden übrigens ehrenhalber an Mitarbeiter von
Gesellschaften verliehen, die sich durch besonders verbraucher-unfreundliches
Verhalten ausgezeichnet haben.
Nasenringe
in Gold sind strikt limitiert und den Vorständen der Gesellschaften
vorbehalten.
Nasenringe
aus Gold sind nicht verkäuflich.
Sie
werden nur ehrenhalber an Vorstände von Versicherungskonzernen für besondere
Verdienste zu Lasten der Verbraucher verliehen.
Vorstände
sind – so behaupten zumindest böse Zungen - überwiegend ehrbare Menschen. Sie
sind den Niederungen des gemeinen Taschendiebstahls schon lange entwachsen.
Zumindest
betrügen sie nicht mehr selbst.
Sie
lassen nur noch betrügen.
Oder
sie nehmen es zumindest billigend in Kauf, wenn Verbraucher in ihrem Namen
betrogen werden oder der Betrug ihren Unternehmen Vorteile bringt.
Dafür
nehmen die hohen Herren für sich das Recht in Anspruch, sich zu entrüsten. Im
Zweifelsfall haben sie nie etwas von einem groß angelegten Betrug gewusst.
Vorstände
verstehen es ganz ohne Zweifel, Mitarbeiter zu führen und zu motivieren.
Dafür
werden sie schließlich bezahlt.
Das
heißt, sie setzen ihre Mitarbeiter so lange unter Druck – Leistungsdruck -, bis
sie betrügen.
Wenn
der Betrug dann auffällt, opfern sie ihre Mitarbeiter gnadenlos. Auch wenn
diese im Grunde doch nur nicht ausgesprochene Befehle in vorauseilendem
Gehorsam ausgeführt und somit in ihrem Sinne gehandelt haben, werden sie geopfert.
Genug
der Bitterkeit!
Glosse
Wenn
der Vorstand eines großen deutschen Versicherers mehrfach wider besseres Wissen
und gegen geltendes Recht Entscheidungen gegen die Interessen seiner Versicherten
trifft oder seinen Mitarbeitern Weisungen erteilt, die Verbraucherrechte
gravierend einschränken, ist er dann ein kleiner Gauner?
Gute
Frage!
Nein!
Natürlich
nicht!
Er
ist kein kleiner Gauner und, er kann es sogar beweisen.
Wenn
er ein kleiner Gauner wäre, dann säße er schon längst hinter Schloss und
Riegel, denn die kleinen Gauner wurden doch schon seit jeher gehängt.
Gut!
Heute
werden sie zumindest nur noch zeitweilig weggeschlossen, die kleinen Gauner,
denn das Hängen ist – trotz seiner unzweifelhaft erzieherischen Wirkung – schon
seit geraumer Zeit aus der Mode gekommen.
Unser
Vorstand aber gehört zu den ganz Großen seiner Branche.
Für
seine Erfolge wird er in aller Welt geachtet, und niemand käme auf den
Gedanken, ihn zu hängen.
Im
Gegenteil! Es gibt sogar eine Menge Leute, die den Rücken vor ihm krumm machen
und ehrerbietig Herr zu ihm sagen.
Warum?
Weil
sie alle von ihm gekauft sind und gut von ihm bezahlt werden.
Für
alles das hat er natürlich immer eine gute Ausrede.
Der
Vorstand.
Nein!
Nein! Er, er handelt natürlich nicht aus schnödem Gewinnstreben, sondern nur
und ausschließlich im Interesse seines Unternehmens und die vielen Mitarbeiter,
für die er ganz allein die Verantwortung trägt.
Manchmal
glaubt er sogar selber, was er sagt.
So
gut ist er.
So
nimmt er denn auch billigend in Kauf, dass in seinem Namen und im Namen seines
Unternehmens Menschen – Menschen wie Sie und ich – von überforderten Menschen,
die von Obermenschen für die Jagd auf den Menschen abgerichtet wurden, über den
Tisch gezogen und mehr oder vielleicht auch weniger gekonnt ausgenommen werden.
Den
Satz sollten Sie zum besseren Verständnis zweimal lesen.
Opfer
müssen gebracht werden, heißt es dann sybillinisch, und wo gehobelt wird, sind
schon immer Späne gefallen.
Kollateralschäden,
die im Interesse der Sache ausgebucht werden.
Ach
so!
Er
ist also ein großer Gauner?
Meinen
Sie?
Aber diese Schlussfolgerung,
die haben Sie jetzt ganz allein gezogen.
Darauf
wäre ich nie gekommen.
Bleibt
nur die Frage offen, wann unser Vorstand das Bundesverdienstkreuz bekommt.
Impressum
Sand im
Getriebe
Herausgeber:
Verband
marktorientierter Verbraucher e. V.
Christophstr.
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Spiegel (V.i.S.d.P.)